21.08.2019 - 3 Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Kor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Vorsitzende berichtet, dass er wegen dieses Themas bereits bei der Stadtverwaltung vorstellig geworden sei.

 

Laut dieser Richtlinie dürfe der Ortsvorsteher kein Geld mehr annehmen, egal für welche Aktivitäten. Bei der Tannenbaumaktion in der Vorweihnachtszeit z. B. müssten die ca. 200 Haushalte nunmehr die 3 Euro an die Stadtkasse überweisen, diese überweise dann den Gesamtbetrag für die Tannenbäume an den Händler. Den Fehlbetrag müsse er dann vom Stadtrat genehmigen lassen, damit er für diesen Zweck ausgezahlt werden könne.

Auch für den Seniorennachmittag könnten keine Sponsorengelder mehr an den Ortsvorsteher gezahlt werden, es müsse alles über die Stadtverwaltung laufen und vom Stadtrat genehmigt werden. 

Beim Kunsthandwerkermarkt habe er jetzt noch verfahren wie in den vergangenen Jahren, da in der Kürze der Zeit keine andere Handhabung möglich gewesen wäre. Aber diese komplette Situation stelle ihn vor einen große Schlammassel.

Auch die anderen Ortsvorsteher hätten die gleichen Probleme. Es werde sich wohl kein Ortsvorsteher an den paar Euro bereichern wollen.

Er habe die Rechtsabteilung gebeten, eine Lösung zu erarbeiten, wie das Problem zu beheben sei.

 

Es gäbe schon Firmen, die sich nicht einverstanden erklärten, wenn im Stadtrat bekannt gegeben werde, wie viel sie für was spenden würden.

 

ORM Biegaj merkt an, der Hintergrund dieser Korruptionsrichtlinie sei, dass sich nicht jemand durch die Entgegennahme von Geschenken bereichert und erpressbar wird. Gelder, die reinkommen und weitergeleitet werden, hätten mit Korruption nichts zu tun. Die Transparenz sei auch gegeben, wenn man eine Abrechnung am Ende des Jahres mache und diese dann dem Stadtrat zur Kenntnis gäbe.

 

Der Vorsitzende habe gehofft, dass jemand der Rechtsabteilung anwesend sei, der eine Lösung habe, aber diese sei wohl noch nicht dazu gekommen. Er gehe nun davon aus, dass es in der nächsten Sitzung passiere.

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Anlagen zur Vorlage

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