12.09.2019 - 24 Feststellung des Jahresabschluss 2017 und Verwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf Nachfrage von RM Rouget erläutert der Kämmerer, dass es sich bei der im Jahresabschluss ausgewiesenen Einzelwertberichtigung in Höhe von 309.000 € um eine einmalige rein bilanztechnische Korrektur handele.

Falls gewünscht könne er in nichtöffentlicher Sitzung weitergehende Erläuterungen zu dem Dreiecksgeschäft machen, welches diese Wertberichtigung erforderlich gemacht habe.

 

RM Bullacher merkt an, dass hinsichtlich der Kapitalstruktur die Zahlen bezüglich Gewinn-/Verlustvortrag von denen zur Ertragslage in der Bilanz abweichen würden.

 

Herr Weber sagt eine Prüfung zu.

 

Weiterhin fragt RM Anslinger, ob geplant sei, Zinssicherungsmaßnahmen zu treffen und ob weitere Verluste aufgrund einer zu geringen Niederschlagsgebühr zu befürchten seien.

Herr Weber erklärt, dass man verpflichtet sei, die Kalkulation auf Grundlage des Ergebnisses des vorvergangenen Jahres zu machen. Für das Jahr 2020 gehe er deshalb von einer schwarzen Null aus.

Da die letzte echte Gebührenerhöhung jedoch im Jahre 2009 erfolgt sei, prophezeit er, dass dies nicht mehr lange durchzuhalten sei.

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Beschluss:

Der Jahresabschluss 2017 des Abwasserbetriebes wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 74.005.825,96 €, Erträgen von 12.244.527,32 € und Aufwendungen von 12.870.498,32 € festgestellt.

Das Jahresergebnis 2017 in Höhe von -625.971,00 € wird mit dem Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 54.539,47 € verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Betriebsleiter des Abwasserbetriebes wird für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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