12.09.2019 - 20 Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Satzung über den Kostenersatz und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homburg wird beschlossen. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen (Inanspruchnahme) der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homburg vom 16.05.1990 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 17.10.2001 wird aufgehoben. Die Satzung über die Heranziehung zum Kostenersatz für gesetzliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 9.7.1998 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 17.10.2001 wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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