12.09.2019 - 21 Änderung der Satzung der HPS GmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Anslinger wirft die Frage auf, ob eine entsprechende Satzungsänderung auch für die übrigen städtischen Gesellschaften GEW, Musikschule, Stadtwerke usw. erforderlich sei bzw. erfolgen werde.

 

Der Kämmerer sagt zu, dies zu prüfen.

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Beschluss:

Die Satzung der HPS GmbH wird geändert. Bei § 16 der Satzung wird als Absatz 3 eingefügt: § 286 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches findet keine Anwendung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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