12.09.2019 - 26 Änderung des Bebauungsplanes "Hinter den Birken...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Fr. Lennartz (agsta Umwelt GmbH) fasst die wesentlichen Punkte der Abwägungssynopsen vor. Vorab weist sie noch darauf hin, dass es auf Seite 59 der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit richtigerweise heißen müsse: „Da eine Überschreitung im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO vorliegt,…“.

Außerdem müsse es an anderer Stelle zur Thematik Entwässerung nicht „….wurde klargestellt“, sondern richtigerweise „….wird klargestellt“ heißen.

 

RM Dr. Kirchhoff übt Kritik an der Dimensionierung der geplanten Baukörper und mahnt an, dass auf die Nachbarschaft (u. a. einen Kindergarten) überhaupt nicht eingegangen werde.

Weiterhin fehle ein Verkehrs- bzw. Parkkonzept. So fielen durch den Neubau ca. 140 Parkplätze weg. Die Woge Saar habe zwar angekündigt, 100 Ersatzparklätze zwischen den Schwesternwohnheimen zu schaffen. Eine Rücksprache mit dem Klinikum habe jedoch ergeben, dass die Feuerwehr diese Nutzung an dieser Stelle ablehne.

Problematisch stelle sich durch die Reduzierung der Haltemöglichkeiten künftig auch die Bring- und Abholsituation für die Eltern der KiTa-Kinder dar.

Schließlich hält er es für rechtsfehlerhaft, dass die Woge einen Vergleich mit der Maximalbebauung des alten Bebauungsplans vornehme, indem sie diesen virtuell von 7.000 auf 11.268 qm hochrechne.

Er fordert deshalb die Ablehnung des vorliegenden Angebotsbebauungplans und stattdessen die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts von Land, Klinikum, Woge, Stadt und Anwohnern.

 

RM Kühn findet es an seinen Vorredner gewandt, nicht gut, „Kirchturmpolitik“ zu betreiben. Er stellt unter Hinweis auf die aktuelle Klima-Diskussion heraus, dass es doch unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll sei, wenn fußläufig erreichbarer Wohnraum für Beschäftigte der Uniklinikum geschaffen werde.

Die FDP vertrete deshalb die Auffassung, dass dem Bebauungsplan zugestimmt werden sollte, auch um eine wünschenswerte Verdichtung der Baufläche herbeizuführen.

 

RM Bruch bringt vor, dass auch die Freien Wähler nach reiflicher Überlegung und insbesondere nach Reduzierung der Wohneinheiten sowie aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Rückhaltung des Oberflächenwassers, der teilweisen Anpassung der Vollgeschosse einzelner Gebäude sowie der Bereitschaft der Woge, ohne Verpflichtung einen Ausweichparkplatz zu bauen, das Projekt unterstützten. Begrüßenswert wäre jedoch, wenn vor Beginn der Baumaßnahme zunächst die Alternativparkplätze geschaffen würden.

 

RM Anslinger findet es nicht richtig, sich auf den über 40 Jahre alten, funktionslosen Bebauungsplan zu beziehen, der keine Rechtswirkung mehr habe. Stattdessen müsste angesichts der neuen Verhältnisse neu geplant werden. So sei es heute zeitgemäßer und sinnvoller, an dieser Stelle jungen Familien ein qualitätvolles Wohnen zu ermöglichen.

Zudem sieht er die Verkehrssituation sowie die Entwässerung nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst.

 

RM Spaniol erklärt, Die Linke bleibe bei ihrer Kritik an dem Vorhaben. Man habe nach wie vor Zweifel an dem Bedarf in dieser Dimension an dieser Stelle und werde dies deshalb so auch nicht mittragen.

 

RM Bohn sieht den Bedarf in Homburg durchaus und lobt ausdrücklich das Entgegenkommen der Woge, insbesondere deren Bereitschaft, auf freiwilliger Basis über 100 Parkplätze zu errichten.

Die SPD-Fraktion werde dem Bebauungsplan zustimmen.

 

RM Schütte gibt an, die AfD-Fraktion sehe einerseits die Situation der betroffenen Anwohner, sehe auf der anderen Seite aber auch den Bedarf in Homburg an bezahlbaren Wohnraum. Innerhalb der Fraktion herrsche keine einheitliche Meinung. Dementsprechend werde man abstimmen.

 

RM Dr. Mörsdorf plädiert für die Umsetzung dieses Projekts, erfülle es doch auch gerade die Forderung der Grünen nach Sozialem Wohnungsbau in Homburg. Er betont dabei ebenfalls, dass die Woge auf freiwilliger Basis Ersatzparkplätze schaffen wolle.

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Beschluss:

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

 

b)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o.g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

 

c)     Die Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Birken“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen Die Begründung wird gebilligt.
 

d)     Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Birken“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

a)     mehrheitlich beschlossen bei

13 Gegenstimmen aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD und

3 Enthaltungen aus den Fraktionen AfD und CDU

 

b)     mehrheitlich beschlossen bei

13 Gegenstimmen aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD und

3 Enthaltungen aus den Fraktionen AfD und CDU

 

c)     mehrheitlich beschlossen bei

13 Gegenstimmen aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD und

3 Enthaltungen aus den Fraktionen AfD und CDU

 

d)     mehrheitlich beschlossen bei

1 Gegenstimme (AfD) und 1 Enthaltung (CDU)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1000099&TOLFDNR=1001481&selfaction=print