19.11.2019 - 2 Beantragte Informationsveranstaltungen zur Fest...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz.

 

Die Bürger anwesenden beschweren sich, weil keiner von Ihnen darüber etwas in der Zeitung gelesen habe und erst durch die letzte Sitzung darüber in Kenntnis gesetzt worden seien.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass dies im Wochenspiegel veröffentlicht worden sei und er an dieser Situation leider nichts ändern könne.

 

Eine Bürgerin moniert, der Wochenspiegel käme nicht regelmäßig.

 

Es wird viel über den Sinn diskutiert, warum die Schule ausgeklammert sei und inwieweit ein Einspruch überhaupt Sinn ergäbe.

 

Der Ortsvorsteher merkt an, dass die Stadt in diesem Falle nur das ausführende Organ sei. Die Einsprüche würden vom Landesamt geprüft und bearbeitet, die Stadt habe keinen Einfluss.

 

ORM Lambert berichtet von den Konsequenzen, da er als Betroffener schon Erfahrungen gemacht habe. Er habe sich auch damit beschäftigt, wie diese Karte zustande gekommen sei.

In Rheinland-Pfalz habe man die Angelegenheit seiner Meinung nach mit Sinn und Verstand geregelt. Jedes Land habe über die Europäische Union vom Bund die Aufgabe bekommen, seine Gewässer entsprechend zu regulieren. Dort seien die großen Flüsse - den Rhein, die Mosel, die Nahe und den Glan – reguliert worden, alle anderen kleinen Flüsse nicht. Keiner sei dort auf die Idee gekommen, einen kleinen Bach zu regulieren.

An der Mosel, an der Blies und an der Saar gäbe es Hochwasser, an den meisten kleinen Bächen habe es noch nie richtiges Hochwasser gegeben. Durch dieses Gesetz entstehe den Anwohnern aus seiner Sicht ein Schaden. Man könne hier nur den Klageweg in Anspruch nehmen, was sehr beschwerlich und teuer werden könne oder man nehme den Weg in die Öffentlichkeit. Ihn wundere es eigentlich, dass nicht bereits mehr Leute an die Öffentlichkeit gegangen seien. Dies sei seiner Meinung nach die Sicht des Amtsschimmels: „Ich habe etwas getan…Nach mir die Sintflut“

 

Ein Bürger merkt an, dass es etwas komisch sei, dass in Homburg die städtischen Gebäude immer auf Inseln stehen und daher ausgenommen seien.

Der Vorsitzende erklärt dazu, die Schule stehe auf Stelzen, somit habe sie keine Wasserverdrängung wie ein „normales“ Haus.

 

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Beschluss:

 

Das Antwortschreiben des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz wird zur Kenntnis genommen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1000105&TOLFDNR=1002500&selfaction=print