21.11.2019 - 6 Umgestaltung der Hauptstraße

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Der Vorsitzende übergibt das Wort an ORM Fremgen, dieser verließt den Antrag der SPD.

„Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher ,
lieber Karl,
hiermit beantrage ich für die Sitzung des Ortsrates Einöd am 21.11.2019 das Thema Umgestaltung der Hauptstraße L 110 auf die Tagesordnung zu setzen.
Schon Jahre vor der Sondersitzung des Ortsrates Einöd am 19.4.2012 wurde das Thema Umgestaltung der OD Einöd bei einer Sitzung mit Bürgerbeteiligung erörtert.

Die Abt. Tiefbau und der damalige Beigeordnete Rüdiger Schneidewind haben die ersten Ideen dem Ortsrat, den Bürgern und der Presse vorgestellt. Ebenso war der Saarpfalzkreis eingebunden. Die allseits bekannte Belastung der Bürger durch den Autoverkehr und das absolut negative Straßenimage der OD Einöd machen es erforderlich, in Sachen Umgestaltung endlich anzufangen. Begrünung, Anlegen von Parkstreifen, Verschwenkungen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind einige Themen. Die Verwaltung und der Stadtrat haben im Haushalt 2018/19 für erste Planungen 25.000 € in den Haushalt eingestellt.
Wir beantragen daher, nun ein Büro zu beauftragen - oder auch die Verwaltung selbst - um mit den zu Planungen zu beginnen.
Ulrich Fremgen
SPD Fraktion im Ortsrat Einöd“

Der Vorsitzende stellt die Frage an Herrn Weber, den Kämmerer der Stadtverwaltung, ob die 25.000 Euro im nächsten Haushalt wieder eingestellt werden. Herr Weber erklärt, dass Mittel, die im Haushalt eingestellt gewesen seien, nicht verfallen, diese seien übertragbar.

Herr Banowitz bestätigt, dass die Idee des Ortsvorstehers, die Uni Kaiserslautern mit einer Planung zu beauftragen, sehr gut sei. Diese sei immer auf der Suche nach praxisbezogenen Aufträgen und die besten würden meist auch umgesetzt werden.

Er erklärt, die Hauptstraße in Einöd liege als Landstraße 1. Ordnung in der Baulast des Landes. In einigen Informationen war seitens der Verwaltung erläutert worden, dass Randflächen und Bürgersteige sowie angrenzende Kommunalstraßen umgestaltet werden könnten. Verkehrsrechtliche Eingriffe in die Fahrbahn in Form von Überquerungen, Einengungen, Parkierungen oder sonstigen Beschilderungen obliegen der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Kreises. Komplette Umbauten bedürfen der straßenrechtlichen Plangenehmigung oder Planfeststellung der Obersten Verkehrsbehörde (Ministerium).

Eine Dorferneuerungsmaßnahme in Form von Straßenraumgestaltungen mit abzustimmenden Eingriffen in die Fahrbahn sei zuletzt zurückgestellt worden bis die Entscheidung über wiederkehrende Ausbaubeiträge im Land gefallen sei, da Anliegerkosten zu erheben seien.

Da sich die Rechtslage bis heute nicht geändert habe, könne der Ortsrat gerne die Beplanungsanfrage empfehlen. Dem Ortsrat müsse aber bewusst sein, dass die Verkehrsbelastung dieser verkehrswichtigen Straße (alleinige autobahnparallele Verkehrsführung) evident mit der Umsetzung der derzeitigen Straßengroßprojekte in der Genehmigung bzw. Planung (u.a. Ortsumgehung Schwarzenbach, Autobahn A6 Anschlussstellen-Umbau) korreliere, d.h. ob es überhaupt zu verkehrsbehindernden Planungen kommen dürfe, werde wohl davon abhängig gemacht werden müssen, welche Verkehre nach Umbauten im Straßensystem dort eine "Leichtigkeit im Verkehrsfluss" erfahren würden. Dies müssten die dann zuständigen Verkehrsbehörden entscheiden. Eine alleinige (Schwerlast-)Verkehrsverdrängung aus der Einöder Ortslage würde nur zu einer Verlagerung der Verkehre führen.

Der Ortsvorsteher merkt an, dass es der Wunsch der Einöder sei, die Ortsdurchfahrt Einöd zusammen mit der Ortsumgehung Schwarzenbach zu eröffnen. Da diese vielleicht noch 3 bis 4 Jahre dauere, müsse man dieses Thema weiterverfolgen. Schließlich wisse man noch nicht genau, was man überhaupt wolle.

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Beschluss:

Der Ortsrat bittet die Verwaltung die Möglichkeiten eines städtebaulichen Entwurfes für die Hauptstraße oder für eine Straßenraumgestaltung in die Wege zu leiten.

Zu diesem Zweck wären die 25.000 Euro aus dem Haushalt einsetzbar.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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