26.11.2019 - 6.5 Antrag der Fraktion Die Linke: Bericht der Stad...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Vorsitzende bittet um Verständnis, dass er zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren nichts sagen könne.

Darstellen könne er jedoch die Abläufe sowie den Sachverhalt, auf den er von der überörtlichen Prüfung hingewiesen worden sei. Eine erste Bewertung habe ergeben, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht ausgeschlossen werden könne. Deshalb habe er daraufhin die Fraktionsvorsitzenden eingeladen und über den Sachverhalt sowie dessen Weitergabe an die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt.

Nachdem der Bürgermeister den Sachverhalt noch einmal ausführlich dargestellt hat, sagt er, dass man nun die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten müsse.

 

RM Spaniol stellt fest, dass der Abschluss eines Gestattungsvertrags sowie eines Optionsvertrages nicht in den Gremien behandelt worden seien.

 

Der Hauptamtsleiter Herr Missy entgegnet, dass eben dieser Vertrag später mit knapper Mehrheit vom Stadtrat beschlossen worden sei. Nicht im Stadtrat behandelt worden sei hingegen das „Vorgeschäft“, nämlich die Einräumung der Option, welche jedoch unterhalb der damals geltenden Schwelle für die Beteiligung des Stadtrates und somit im Bereich der laufenden Verwaltung gelegen habe. Nach Aktenlage sei dies zur Sicherung des Grundstücks gemacht worden.

 

Der Kämmerer Herr Weber ergänzt, dass die Geltungserklärung beim Notar erst abgegeben worden sei, nachdem der Stadtrat den Kauf beschlossen hatte.

 

Der Bürgermeister fügt hinzu, hätte der Stadtrat dem Grundstückskauf nicht zugestimmt, wäre die Optionsgebühr fällig geworden.

 

Auf Nachfrage von RM Anslinger erläutert Herr Missy die faktische Notwendigkeit zum Erwerb des besagten Grundstücks, da das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) erst im laufenden Baugenehmigungsverfahren eine Retentionsfläche für den Bau des Kombibades gefordert hatte. Im ursprünglichen Bebauungsplan sei noch keine planerische Bewältigung des HQ 100 Problematik erfolgt, da zum Zeitpunkt des Planaufstellungsverfahrens dies vom LUA noch nicht zum Thema gemacht worden sei.

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Anlagen zur Vorlage

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