03.12.2020 - 4 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in der Gema...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bau- und Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
AM Rippel vertritt die Meinung, die Kubatur sei erdrückend; außerdem gebe es hier seit Jahren Probleme mit der Parkplatzsituation. Er stellt den Antrag, die Abstimmung zu diesem TOP in den Stadtrat zu verschieben.
Herr Banowitz hält dagegen, die Stellplätze seien nachgewiesen, das Bauvorhaben füge sich ein; das Grundstück werde für die Bebauung komplett ausgenutzt. Baurechtlich spreche nichts gegen das Vorhaben.
Auf die Frage von AM Stoppiera-Wiebelt bezüglich des Maß der baulichen Nutzung antwortet Herr Banowitz, bei der Bebauung zähle Urbanität durch Dichte. Man habe keinen Einfluss auf die GRZ; die Dichte entstehe durch die Hauptnutzung.
Auch wenn man, wie in diesem Fall, keinen Entscheidungsspielraum habe, müsse das Gremium aufgrund der Geschäftsordnung und der rechtlichen Vorgaben das Vorhaben beschließen, so Herr Banowitz auf die Frage von AM Neuschwander.
AM Eckardt gibt zu bedenken, es sei nicht Aufgabe der Politik, Dinge zu verhindern. Wenn Baurecht vorliege, der Rat sich aber dagegen ausspreche, handele es sich seiner Meinung nach um Enteignung, was nicht sein dürfe.
AM Rippel hält dagegen, es gehe nicht um Enteignung, sondern vielmehr um ein vernünftiges Einfügen. Über die Kubatur müsse man sprechen.
Abschließend weist Herr Missy darauf hin, dass heute eine Abstimmung erfolgen müsse, da der Bauherr einen Anspruch auf Entscheidung habe.
Anlagen zur Vorlage
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