06.10.2020 - 3 Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs für den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Motsch informiert, der Vertrag mit dem EVS, dass die Stadt Homburg als Fuhrparkgemeinde im Auftrag des EVS den Müll im Stadtgebiet Homburg abfahre, ende am 31.12.2021, die Kündigungsfrist betrage zwölf Monate. Aus diesem Grund müsse in der nächsten Sitzungsrunde eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob der Vertrag verlängert werde.

Der Einleitungsbeschluss bezüglich der Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeugs solle aufgrund der langen Lieferzeiten dennoch bereits heute getroffen werden. Die Auftragsvergabe erfolge jedoch erst, wenn die Grundsatzentscheidung getroffen sei.

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Beschluss:

Der Einleitung eines Vergabeverfahrens (offenes Verfahren nach VgV) zur Beschaffung eines neuen Abfallsammelfahrzeugs für den Baubetriebshof wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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