01.12.2020 - 7.1 Vorfahrtsregelung St. Michael-Str. / Talstraße

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AM Anslinger gibt die Bitte von Bürgern weiter, die Situation im Bereich St. Michael Straße und Talstraße zu überprüfen. Hier werde häufig die Vorfahrtsregelung - Vorfahrt der Talstraße – nicht beachtet und führe zu gefährlichen Situationen; außerdem sei der Bereich schlecht einsehbar. Es sei zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, eine zusätzliche Markierung auf der Straße anzubringen.

 

AM Eckardt und die Vorsitzende machen darauf aufmerksam, dass in der Talstraße „rechts vor links“ gelte.

 

Herr Missy sagt zu, die Bitte an die Ortspolizeibehörde weiter zu geben; allerdings mögen verkehrsrechtliche Belange bitte direkt an die Verwaltung gerichtet werden und nicht im SVA behandelt werden.

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