02.04.2020 - 5.1 Befristetes Abweichen von der Geschäftsordnung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende betont ausdrücklich, dass die Initiative zur vorliegenden Beschlussvorlage nicht von der Verwaltung, sondern vom Stadtrat ausgegangen sei. So seien verschiedene Fraktionen am 13. März an die Verwaltung mit dem Wunsch herangetreten, die anstehenden Gremiensitzungen aufgrund der Corona-Krise zu verschieben oder zu prüfen, ob Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden könnten. Der Bürgermeister macht deutlich, dass die Verwaltung keinerlei Interesse daran habe, sich Rechte einräumen zu lassen, um am Stadtrat vorbei Entscheidungen zu treffen. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die Haftungsfrage, der sich die Verwaltung aussetze. Man sei jedoch auch darauf bedacht, die Kontakte nach außen so weit wie möglich zu reduzieren. Ratsvorbehaltene Entscheidungen müssten jedoch nach wie vor in Stadtratssitzungen getroffen werden.

 

RM Stoppiera-Wiebelt dankt für die Klarstellung, dass der Stadtrat anlässlich ratsvorbehaltener Entscheidungen nach wie vor tagen werde.

Auf ihre Bitte hin sagt der Bürgermeister zudem zu, bei Bauanträgen ab Gebäudeklasse 3 zu prüfen, ob die Erteilung des Einvernehmens im Einzelfall ggf. dem Stadtrat vorzulegen ist. Es werde u. a. zu diesem Zweck ein verwaltungsinterner Ausschuss gebildet, dessen Entscheidungen protokolliert würden.

 

Am 28. Mai als Termin für die kommende Sitzung des Stadtrates werde festgehalten.

Diese werde jedoch nicht wie ursprünglich vorgesehen im Schulungsraum der Feuerwache stattfinden, sondern in einer alternativen, größeren Räumlichkeit.

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Beschluss:

Zur Aufrechterhaltung geordneter städtischer Verwaltungsprozesse werden befristet bis zum 04.06.20 alle Entscheidungen, die den Ausschüssen gem. §§ 12-14 GO (in der Fassung vom 4.7.19) vorbehalten sind, der Verwaltung gemäß und im Rahmen der vorliegenden Begründung übertragen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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