02.07.2020 - 2.2 Lärm und Geschwindigkeit in der Pirminiusstraße

Beschluss:
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Frau Müller-Orschekowski verweist auf ihre Ausführungen unter TOP 2.1. Von Raserei könne keine Rede sein, da die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit bei 43 km/h liege. Die Vorgaben in der StVO zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 seien sehr eng und hier nicht gegeben.

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