10.09.2020 - 15 Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Anslinger merkt aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes an, dass u. a. drei Themenbereiche von Bedeutung seien, nämlich das Thema Abwasser, der effektive Schutz der Naturschutz- und FFH-Gebiete gegen Einträge und Störungen aus diesem Bereich sowie die Bedrohung für umliegende Naturschutzgebiete durch im betreffenden Bereich vorhandene invasive Arten.

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Beschluss:

a)     Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch“ wird gebilligt.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

zu a) einstimmig bei 3 Enthaltungen (Die Linke)

zu b) einstimmig bei 3 Enthaltungen (Die Linke)

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Anlagen zur Vorlage

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