10.09.2020 - 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie der Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Ecke Einöder Straße / Erikastraße“ bestehend aus der Planzeichnung mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

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Abstimmungsergebnis:

zu a) einstimmig

zu b) einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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