05.11.2020 - 8 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Eins...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Kirchhoff regt an, den Beschluss zu erweitern und den Mitgliedern des RPA über diesen Fall hinaus generelle Akteneinsicht zuzugestehen, so z.B. auch im Falle der Erbbaurechtsverträge mit der AWO.

 

Der Bürgermeister konstatiert, dass dies letztlich Sache des Stadtrates sei. Er halte es jedoch nicht für sinnvoll, da Sinn und Zweck der Regelung ja gerade sei, dass der Rat im Einzelfall über die Akteneinsichtnahme entscheide.

 

RM Bohn pflichtet ihm bei und plädiert dafür, sich an die im Antrag gewählte Formulierung zu halten.

 

Da die Ratsmitglieder Spaniol und Kirchhoff diesbezüglich nachhaken, erläutert der Vorsitzende, dass es dem Stadtrat unbenommen bleibe, in einer nächsten Sitzung die Erweiterung der Akteneinsicht hinsichtlich des Themenkomplexes Erbbaurechtsverträge mit der AWO zu beantragen.

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Beschluss: Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses wird Akteneinsicht gewährt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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