04.03.2020 - 4 Bürgersteigparken im Ort
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Jägersburg
- Gremium:
- Ortsrat Jägersburg
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
Der Vorsitzende übergibt das Wort an ORM Biegaj. Dieser führt aus, dass in der Ortslage Jägersburg vermehrt PKW´s so auf den Bürgersteigen abgestellt bzw. geparkt werden, dass eine durchgängige Benutzung der Bürgersteige durch Bürger mit Rollatoren oder Kinderwagen sowie von Kindern mit Fahrrädern unmöglich werde. Die vorgenannten Nutzergruppen seien dann gezwungen, unter Eingehung von Gefahr auf die Straße auszuweichen. Diese Situation sei insbesondere in den Durchfahrtsstraßen mit großer Gefahr verbunden. Bedingt sei die Situation durch das Fehlen von Parkflächen auf den Wohngrundstücken, insbesondere bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen.
ORM Fuchs merkt an, dass für das monatliche wechselseitige Parken die Ortsdurchfahrt in Höchen ein sehr gutes Beispiel sei, dass dort auch funktioniere. Für Busse, Müllfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge bringe das eine gesicherte Durchfahrtsmöglichkeit.
Einzig die Kontrolle müsse hier am Anfang verstärkt werden, denn ohne Kontrolle würden auch diese Schilder nichts bringen, was man an dem Halteverbotsschild an der Sparkasse deutlich erkennen könne.
Der Vorsitzende moniert, dass man in der letzten Sitzung bereits über das Parken in der Saar-Pfalz-Straße diskutiert habe, aber zu diesem Thema noch keine Antwort erhalten habe. Außerdem merkt er an, dass in Bexbach und Kleinottweiler ebenfalls monatlich rechts oder links geparkt werden dürfe und man dort sehen könne, dass dies eine gute Lösung sei.
Beschluss:
Das Ordnungsamt möge prüfen, an welchen Stellen der Hauptdurchfahrtsstraßen Saar-Pfalz-Straße, Kleinottweilerstraße, Höcher Straße und Brucknerstraße eine Parkmöglichkeit auf den Bürgersteigen ausgewiesen werden kann und diese sodann ausweisen lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sollte das Parken im monatlichen Wechsel auf einer Straßenseite verboten werden.
Im Übrigen möge das Ordnungsamt das verbotene Bürgersteigparken in den genannten Straße häufiger kontrollieren und ahnden. Dem Ortsrat ist durch die Verwaltung auf der nächsten Sitzung über eingeleitete Maßnahmen bzw. Ergebnisse zu berichten.