04.03.2020 - 12 Sachstand wasserrechtliche Genehmigung Hammelstal

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Der Vorsitzende erklärt, dass die Weiheranlage in privater Hand sei. Der Bach werde dort vornedran gestaut, so dass das Wasser zwangsweise in eine Betonwanne fließen müsse: dies sei normalerweise aus wasserrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig.

Dazu habe Herr Banowitz folgendes geschrieben: „Problem ist bekannt. Das mit der Renaturierung des Erbachs beauftragte Büro „Landschaftsagentur plus“ hatte in diesem Zusammenhang (zweimal) Gestattungsverhandlungen mit dem Besitzer/Betreiber der Weiheranlage geführt. Die Gestattungsverhandlungen waren nicht zielführend und konnten auch nicht zum Abschluss gebracht werden. Damit ist für diesen Bereich eine historische Chance vertan, denn im Rahmen des Erbach-Projektes hätte auch ein Zulauf naturnah gestaltet und renaturiert werden können/sollen. Stattdessen wird die Weiheranlage wohl auf Dauer in diesem naturfernen Zustand verbleiben. Was den Zulauf (Anstau, Rohr) zu einem der Teiche anbelangt, wird im Zusammenwirken mit dem LUA Abhilfe geschaffen.“

 

Der Vorsitzende moniert, dass dies schon vor einigen Monaten beantragt worden sei. Aber wie auch bei allen anderen Anträgen passiere nichts.

 

ORM Kanzler stellt die Frage, was dies nun bedeuten würde. Die Weiheranlage sei illegal, da ein Privater einen öffentlichen Bach anstaue, was er nicht dürfe, aber sie werde bleiben?

 

ORM Ragoschke-Schumm fragt nach, ob „Abhilfe schaffen“ bedeute, dass die Stadt den Zulauf ändere, aber die Betonwanne, die auf privatem Gelände liege, bleiben würde?

 

Der Vorsitzende bejaht dies und erklärt, sobald man auf seinem Grundstück eine Weiheranlage bauen möchte, müsse man eine wasserrechtliche Genehmigung vorweisen.

 

ORM Fuchs fügt an, wenn ein Rückbau nicht möglich sei, da der Grundstückseigentümer dies nicht zulasse, sei es sein Problem. Nicht sein Problem, sondern das Problem der Kommune sei es ihm den Zulauf nicht mehr zu ermöglichen. Das Wasser, das dort in sein Grundstück hineinlaufe, fehle im Ergebnis in den Weihern.

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Beschluss:

Der Ortsrat fordert in der nächsten Sitzung das Ergebnis des Abstimmungsprozesses mitgeteilt zu bekommen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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