25.08.2020 - 11.8 Wasserrechtliche Genehmigung Weiheranlagen

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Herr Dr. Dorda schreibt hierzu: „Die Auskunft des LUA in Zusammenhang mit der Frage nach der wasserrechtlichen Genehmigung der beiden Fischteiche auf dem Flurstück 941/1, Flur 4, Gemarkung Jägersburg liegt nun vor. Demnach wurden die beiden Fischteiche mit dem wasserrechtlichen Bescheid vom 01.03.1973 der Untere Wasserbehörde genehmigt. Der Bescheid ist auf Herrn Horst Elberskirch, der zum damaligen Zeitpunkt Grundstückseigentümer war, ausgestellt. Die beiden Fischteiche wurden am 20.03.1974 beanstandungsfrei abgenommen.

Zulauf und Verrohrung

Auf das Schreiben der Stadt Homburg an den jetzigen Eigentümer wurde – wie bereits in der letzten OR-Sitzung vermerkt – nicht geantwortet.

Die Stadt Homburg ist als Kommune nur für die Unterhaltung der Gewässer zuständig. Aus diesem Grunde wurde – nach Rücksprache mit dem LUA – nun die „Angelegenheit“ offiziell an das LUA (FB 2.4 „Gewässerentwicklung“) übergeben – mit der Bitte, sich der Sache anzunehmen und das weitere Verfahren fachtechnisch zu begleiten.

Eine entsprechende Rückantwort des LUA steht noch aus. Das Verfahren ist eingeleitet, die weiteren Schritte folgen.“

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