01.10.2020 - 4 Sachstand Guldenschlucht

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Der Vorsitzende berichtet zusammenfassend, dass man nach dem Hangrutsch einer Fehleinschätzung durch ein beauftragtes Büro erlegen sei. Dies habe man erst erkannt, als die Ausschreibung auf völlig andere und viel höhere Kosten gekommen sei. Zudem habe man festgestellt, dass die dort vorhandenen Holzstege teilweise marode seien und ebenfalls erneuerungsbedürftig wären.

Die Idee sei nun, genau zu prüfen, was die gesamte Sanierung koste. Da man hier von enormen, nicht stemmbaren Kosten ausgehe, sei man auf die Idee gekommen, dass man den Weg durch die Schlucht nicht mehr herstelle, sondern den Weg am oberen Rand der Schlucht – linksseitig – ausbaue mit Aussichtspunkten usw. Dies solle nun alles geprüft werden.

ORM Kranz vertritt die Auffassung, dass genau der Weg unten durch die Schlucht das „Gewisse“ der Schlucht ausmache. Die Schlucht werde dadurch erst geprägt. Der Vorsitzende stimmt ihm hier voll zu.

ORM Omlor schließt sich dieser Meinung ebenfalls an. Er berichtet, er sei letzte Woche dort gewesen. Die Installationen mit den Einbauten seien das Problem, da sich dort die Verkehrssicherungspflicht der Stadt widerspiegele. Für ihn sei wichtig zu klären, ob man Schilder anbringen könne „Betreten auf eigene Gefahr“ oder dass man die Schlucht nur zu einem gewissen Zeitfenster öffne, um so die Verkehrssicherungspflicht auszuhebeln.

ORM Fremgen erläutert, es müsse auf jeden Fall eine neue Machbarkeitsstudie erstellt werden. Es stellen sich die Fragen, könne man manche Brücken zurückbauen, könne ein Weg durch den Bach gemacht werden oder könne man Brückengeländer durch einfache Stahlseile ersetzen. Dies seien alles Dinge, die wenig kostenintensiv seien und die man prüfen müsse. Auch der Seitenweg (links) zur Schlucht solle etwas hergerichtet werden. Auch müsse geprüft werden, ob es noch Töpfe von Fördermittel gäbe, die noch nicht angezapft worden seien.

Der Vorsitzende teilt mit, dass man sich im Vorfeld schon Gedanken gemacht habe, aus der Guldenschlucht einen Klettersteig zu machen. Werde die Guldenschlucht zu einem Klettersteig umdeklariert, so müsse keine absolute Verkehrssicherung erfolgen. Es werde natürlich kein sehr schwieriger Klettersteig entstehen, aber man könne so doch einen Großteil der Vorschriften umgehen und mit einfacher Art verändern.

Der Vorsitzende berichtet, dass beim Vergabeausschuss auch zur Guldenschlucht eine Vorlage eingestellt sei. Dort heißt es; „Alternativplanungen würden einen Paradigmenwechsel einläuten, weg von der ursprünglichen Vorgabe einer bautechnischen Erschließung und Instandhaltung der Guldenschlucht, hin zu einem naturnahen Erleben der Guldenschlucht, aber nicht direkt durch die Schlucht, sondern daran vorbei. In der Region Westpfalz und Heckendahlheim gäbe es praktikable Beispiele, wie Schluchten auch erlebbar gemacht werden könnten, zum Beispiel mit Wegen, die an den Schluchten vorbeiführen aber nicht mittendurch. Letzteres ist bautechnisch aufwendig und teuer. Nach dem gegenwärtigen Stand ist davon auszugehen, dass für eine komplette Wiedererschließung der Guldenschlucht 100.000 Euro zu veranschlagen sind.“

 

Der Vorsitzende merkt weiter an, dass auch bei einer Schließung der Schlucht Kosten für den Rückbau entstünden. Die Stahltreppe müsse zum Beispiel abgebaut werden.

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Beschluss:

  1. Der Ortsrat möchte vordergründig, dass der Weg durch die Schlucht wieder begehbar gemacht werde.
  2. Erst dann solle man sich mit dem Parallelweg oben beschäftigen.
  3. Dann könne die Stadt prüfen, ob eine Umwidmung als Klettersteig möglich und kostengünstiger sei.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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