24.06.2021 - 6 Antrag der CDU-Fraktion: Reaktivierung der Bahn...

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Der Vorsitzende stellt zu Beginn klar, dass in der letzten Sitzung über diesen Punkt in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung diskutiert worden sei, dass ein Vertreter der Verwaltung anwesend gewesen sei, der alle Fragen der Ortsratsmitglieder und auch der Bürger beantwortet habe. Auch sei das Einspruchsverfahren abgelaufen und man könne momentan nichts tun als abwarten, bis die nächsten Schritte eingeleitet werden.

ORM Oberhausen vertritt die Auffassung, dass er an der letzten Sitzung anwesend gewesen sei, aber darüber in der Sitzung nicht gesprochen worden sei.

 

Der Vorsitzende erklärt, es ginge um ein Anhörungsverfahren. Dies sei ein rechtlich vorgesehener Weg, der bei jedem größeren Projekt gegangen werden müsse. Es handele sich um das Offenlegungsverfahren. Die Bahn habe geplant und zu einem gewissen Zeitpunkt der Planung müsse diese offen gelegt werden. Dies geschehe bei der Kommune. Danach können die Anwohner und alle anderen Betroffenen Einwände erheben und die Stadt am Ende eine Stellungnahme dazu abgeben - die Stadt muss, die Anwohner können eine Stellungnahme abgeben.

 

Der Ortsrat war im nichtöffentlichen Teil damit befasst, wie man sich zur Stellungnahme der Stadt stelle. Dies habe man gemacht.

 

Im nichtöffentlichen Teil habe man lediglich gesagt, die Stadt solle ihre Stellungnahme abgeben, das Projekt befürworten, aber gleichzeitig die vom Ortsrat geäußerten Punkte einfordern.

 

Im öffentlichen Teil habe er dies wegen der vielen Interessenten unter dem Punkt Unterrichtungen zur Sprache gebracht. Alle diese Dinge seien dort angesprochen worden. Herr Banowitz habe auch dezidiert auf alles geantwortet.

 

Man müsse nunmehr keinen Zirkus machen um sich bei manchen Leuten einzuschmeicheln. Dazu sei die Sache zu ernst.

 

Herr Oberhausen moniert diese Ausdrucksweise für das zur Sprachebringen von Punkten in einer Ortsratssitzung.

 

Der übergibt das Wort an ORM Kranz. Dieser verliest eine Zusammenfassung verschiedener Einwände der Bürger, die seines Erachtens wichtig seien. Er stellt auch fest, dass man nicht über alle Probleme und Beeinträchtigungen in der letzten Sitzung gesprochen habe.

 

„Einwendungen gegenüber der Sache; „Reaktivierung der Strecke Homburg“

1.  Vor 12 Jahren wurde erst in diesem Bahnabschnitt ein neuer barrierefreier Haltepunkt gebaut. Worin besteht die Notwendigkeit diesen Haltepunkt nicht mehr zu nutzen und stattdessen in unmittelbarer Nähe weitere Baumaßnahmen anzustreben?

Der komplette Neubau kann kein nachhaltiger Umgang mit unserer Natur als endliche Ressource darstellen und ist im Hinblick der drohenden Folgen des Klimawandel nicht vertretbar. Wieso wird die Möglichkeit einer schlichten Erweiterung der bereits vorhandenen Infrastruktur nicht genutzt? Was geschieht mit dem noch voll funktionstüchtigen Haltepunkt, wenn dieser ersetzt wird?

(Pressemeldung zum neuen barrierefreien Haltepunkt in Einöd http://www. bahnakruell.net/?p=21951)

2.  Naherholungsgebiet, das durch die neue Baumaßnahme teilweise zerstört wird, wird nicht nur von den Ortsansässigen und Bewohnern der umliegenden Straße zur Regeneration und für Fahrradtouren sowie Spaziergänge in der weitestgehend unberührten Natur genutzt. Darüber hinaus ist das betroffene und potenziell zerstörte Gebiet verkehrsarm und deshalb spaziergänger- und hundefreundlich. Ein zusätzliches unvermeidbares Verkehrsaufkommen in diesem Bereich stört bzw. verhindert die freie Entfaltung von Menschen und Tieren im eigentlichen Ruhe- und Erholungsgebiet. Die Naherholung im Biosphärenreservat ist durch dieses Projekt stark gefährdet und mindert die Lebensqualität der Anwohner.

3.  Die Lärmbelästigung durch den Bau des Bahnsteiges in Höhe der Flurstücke 1982/1 bis 1947/2 und des barrierefreien Zugangs ab Höhe Flurstück 1949/4 wird geplant über zwei Jahre erfolgen. Welche Maßnahmen werden hier zum Schall- und Sichtschutz getroffen?

4.  Die Realisierung der Reaktivierung der Bahnstrecke und der Neubau des 140m langen Bahnsteiges in Höhe der Flurstücke 1928/1 bis 1947/2 führt neben der zusätzlichen Lärmbelästigung durch ein erhöhtes Zugaufkommen auch zu einer erhöhten Lärm- und Sichtbelästigung durch wartende Passagiere, dem Ein- und Ausstieg, den Lautsprecheransagen, der Beleuchtung und Brems/Beschleunigungsgeräusche der Züge und einigem mehr. Generell kann hier das reguläre Bahnhofsgeschäft und der Publikumsverkehr als zusätzlicher Lärmfaktor gesehen werden.

An dieser Stelle wird bei der Realisierung des Bauvorhabens ein Sicht- bzw. Schallschutz unumgänglich und zur Pflicht für den Schutz der angrenzenden Grundstücke und dem Wohl deren BewohnerInnen.

5.  Neben der Lärmbelästigung im Bereich des Bahnsteigs besteht eine außerordentliche hohe Gefahr der Vermüllung angrenzender Grundstücke des gesamten Naturraumes.

Hier besteht ebenfalls die Forderung nach einem Schutz.

In Anbetracht der Tatsache des ausgemachten Lärmschutzziels der DB und des Bundes ist hier zwingend eine vorgreifende Aktion von Seiten der Verantwortlichen notwendig und keine Reaktion auf eine neue geschaffene missliche Situation.

6.  Die natürlich bewachsene Fläche mit Sträuchern und Bäumen, die dem Bahnhof, den Schienen und den Parkplätzen weichen muss, ist nicht nur eine Erholungsoase für Spaziergänger, Wanderer und Hundebesitzer, sondern gleichzeitig auch ein natürlicher Sicht- und Schallschutz vor der Autobahn. Wird hier die Grünfläche gerodet entfällt die Lärmbarriere. Gibt es hier einen Plan zur Renaturierung links, wie rechtsseitig der Baumaßnahme?

7.  Der Neubau und die Reaktivierung der Bahnstrecke führen zwangsläufig zu einem erhöhtem Verkehrsaufkommen in den angrenzenden Straßen linksseitig der Bahnstrecke (Ingweiler und Kirchenpfad). Welche Maßnahmen werden hier getroffen, um die Entwicklung zu einer Durchfahrtsstraße zu vermeiden und die Straße Kirchenpfad und Ingweiler nicht zu unfreiwilligen P+R Stationen für Berufspendler zu machen?

8.  Der Neubau des Bahnsteiges und in hohem Maß die geplante Oberleitung stellen zusätzliche visuelle Beeinträchtigung für Mensch und Tier dar. Dabei wird das über Jahrzehnte hinweg gewohnt idyllische Landschaftsbild zerstört. Welche Maßnahmen werden hier zum Schutz des natürlichen Landschaftsbildes für angrenzende Grundstücke ergriffen. 

9.  Die Parkplatzsituation wird die Entfaltung der Tierwelt, des erholungssuchenden Menschen und der natürlichen Flora extrem einschränken.

10.  Welche Maßnahmen für den Schallschutz in Bezug auf Schallschutzschienen (Schienenschmiereinrichtung, Schienendämpfung), Schallschutzwände werden umgesetzt?

11.  Welcher Anspruch ergibt sich für den jeweiligen Anwohner aus der Ausarbeitung des Deutschen Bundestages über die „Entschädigung für Wertminderung von Grundeigentum durch Verkehrseinrichtungen der Bahn“.

Wird hier die Möglichkeit zur unabhängigen Prüfung über den Wertverlust des jeweiligen Grundstückes gegeben.“

 

Der Vorsitzende stellt erneut fest, dass man heute nichts mehr beschließen könne, da die Einspruchsfrist beendet sei.

 

ORM Oberhausen teilt mit, dass alle diese Einwände von den Bürgen auch zu Protokoll bei der Verwaltung gegeben worden seien.

Er merkt an, dass die CDU-Fraktion immer für eine Reaktivierung der Bahnstrecke gewesen sei. Man müsse aber auch darauf achten, dass die Bürger so wenig wie möglich Einschränkungen dadurch hätten.

 

Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass dies alles ausführlich besprochen worden sei in der letzten Sitzung. Der gesamte Ortsrat sei bemüht, dass die Einschränkungen der Bürger so gering wie möglich gehalten würden. Man müsse sich an das Verfahren halten. Jetzt könnten keine Einwände mehr eingebracht werden, die Frist sei abgelaufen.

Der Ortsrat könne nicht entscheiden, wo der Bahnhof hinkäme und ob Züge mit oder ohne Oberleitung fahren würden. Dazu würde der Ortsrat nicht gehört, dies entscheide die Bahn ganz alleine. 

Der Ortsrat habe alle Pläne zur Offenlage rechtzeitig bekommen. Hierzu habe er auch Stellung genommen und vor Fristende alle nach seiner Meinung wichtigen Belange zu Protokoll gegeben.

 

ORM Fremgen verliest im Anschluss nochmals das Schreiben an die Verwaltung, das nach der letzten Sitzung - vor Ende der Einspruchsfrist – verfasst und der Verwaltung zugesandt worden sei.

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