03.03.2021 - 7 Ausschreibung von Stromlieferungen für die Jahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende hält fest, er habe Verständnis, wenn der Ausschuss diesen TOP in die nächste Sitzung verschieben wolle, da erst heute die Freigabe der Vorlage erfolgt sei.

 

AM Stoppiera-Wiebelt erklärt, da es sich lediglich um den Einleitungsbeschluss handele, könne das Verfahren gestartet werden, wenn die Ausschreibung noch erstellt und dem SVA vorgelegt werde. Sie fügt hinzu, bisher habe die Stadt einen Ökostromvertrag, den man unbedingt beibehalten solle. Man könne diesen eventuell verbessern, indem man nicht abgeschriebene erneuerbare Energien nehme, sondern mit dem Strompreis in den Aufbau erneuerbarer Energien investiere.

 

Herr Lambert bietet an, die Ausschreibungsunterlagen dem SVA vorzulegen. Es werde 100 % Ökostrom ausgeschrieben; das von AM Stoppiera-Wiebelt angesprochene Kriterium, in den Aufbau erneuerbarer Energien zu investieren, sollte mit dem örtlichen Versorger abgesprochen werden, ob dieser dies anbieten könne.

 

AM Fuchs teilt mit, der Einleitungsbeschluss könne heute gefasst werden, damit die Verwaltung arbeiten könne; die Ausschreibung solle aber dem SVA noch vorgelegt werden. Er fügt hinzu, bei der Erarbeitung der Ausschreibung sei es wichtig, dass die Aspekte der Gas-Ausschreibung berücksichtigt werden. Es gebe vielfältige Parameter wie beispielsweise Ökologie, Service und Erreichbarkeit sowie Ausfallsicherheit.

 

Herr Lambert gibt zu bedenken, die von AM Fuchs angesprochenen bieterbezogenen Eigenschaften können ein Risiko sein: wenn das örtliche Versorgungsunternehmen aufgrund des Preises an erster Stelle stehe, durch die Bewertung des Unternehmens jedoch ein anderer Bieter mehr Punkte erlange, könne sich die Reihenfolge der Platzierung ändern. Außerdem weist er darauf hin, dass andere Kommunen zu 100 % den Preis berücksichtigen.

Er sagt abschließend zu, in der nächsten Sitzung des SVA eine erweiterte Sitzungsvorlage vorzulegen, um über die Kriterien zu sprechen.

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Beschluss:

Die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung zur Beschaffung von Strom für die Lieferjahre 2022 bis 2024 im Rahmen einer elektronischen Auktion wird beschlossen. 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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