25.03.2021 - 25 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lidl-Filiale E...

Beschluss:
abgelehnt
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RM Neuschwander spricht sich gegen die Ansiedlung des Lidl-Marktes aus. Als Gründe führt er an, dass dieser die Geschäfte im Ortskern Einöds gefährden und die Verkehrsbelastung zusätzlich erhöhen würde.

Er bittet darum, dies im neu zu erstellenden Einzelhandelskonzept zu beachten und gegebenenfalls bis dahin mit einer Veränderungssperre zu reagieren.

 

Herr Missy entgegnet, man habe derzeit noch keinen Planungsanlass zur Aufstellung einer Veränderungssperre, da noch kein Bauantrag für einen Markt mit einer Größe unter 800 qm vorliege. Sobald ein solcher Antrag jedoch eingehen sollte, würde man damit in den Stadtrat gehen und ein Veränderungssperrenverfahren anregen. Er schließt sich dem Vorschlag von RM Neuschwander an, wonach man im Märktekonzept die betreffende Fläche als nicht für den Einzelhandel zur Verfügung stehend definieren und im überordnenden Planverfahren regeln sollte.

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Beschluss:

a)     Dem Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahrens wird zugestimmt.

b)     Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lidl-Filiale Ernstweilerstraße Einöd“ in der Gemarkung Einöd wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt bei

5 Ja-Stimmen: sowie CDU (3), AfD (1), FWG (1)

3 Enthaltungen: CDU (2), AfD (1)

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Anlagen zur Vorlage

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