20.05.2021 - 8 Antrag der CDU-Fraktion: Einleitung eines Abwah...

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RM Mörsdorf legt die Beweggründe seiner Fraktion für die Einleitung des Verfahrens noch einmal kurz dar. So hätten die CDU-Fraktion und die CDU Homburg nach dem zweiten Gerichtsurteil gegen OB Schneidewind klar kommuniziert, dass für sie unter den gegebenen Umständen eine Rückkehr ins Amt nicht vorstellbar und auch nicht akzeptabel sei. Vor allem sehe man aber die dringende Notwendigkeit, die seit nunmehr mehr als zwei Jahren anhaltende Hängepartie an der Stadtspitze zu beenden und wieder für reguläre Verhältnisse zu sorgen, da die Verwaltungsspitze derzeit bildlich gesprochen „auf Verschleiß fahre“ und seit mehr als zwei Jahren in Unterzahl in Konkurrenz zu anderen Kommunen agieren müsse. Daher halte die CDU-Fraktion es für zwingend geboten, das Abwahlverfahren gemäß § 58 KSVG einzuleiten, um diese elende Hängepartie zu beenden, die Homburg schon viel zu lange geschadet habe und auch noch in Zukunft noch schaden werde. Gleichzeitig fordere man auch OB Schneidewind nochmals auf, von sich aus die Konsequenzen zu ziehen und nach § 58a KSVG seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.

Er bittet, seine Unterstützung für diesen Antrag zu Protokoll zu nehmen.

 

RM Bohn verweist darauf, dass die Unschuldsvermutung auch für Rüdiger Schneidewind gelte. Da aktuell kein rechtskräftiges Urteil vorliege, mute ein Abwahlverfahren schon etwas seltsam an und zeige, dass es doch mehr um Parteipolitik als um die Stadt gehe. Das habe auch die Diskussion um den Vergleich zwischen Herrn Schneidewind und der Stadt gezeigt.

Die angesprochene Hängepartie sei dem falschen Urteil geschuldet, welches in erster Instanz gesprochen und vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden sei. In der von der Größe her mit Homburg vergleichbaren Stadt Neunkirchen komme man zudem auch schon die ganze Zeit mit zwei Personen an der Spitze aus.

Die SPD werde diesen Antrag auf Abwahl deshalb nicht unterstützen.

 

RM Marc Piazolo sagt, man sei froh, dass der Vergleich nun unter Dach und Fach sei, man aber auch darauf gehofft habe, dass Herr Schneidwind sodann auch die ihm gesetzlich gegebene Möglichkeit, in den Ruhestand zu gehen, nutzen würde. Dies sei nicht passiert. Das Verfahren werde sich durch die erneut eingelegte Revision weiter hinziehen. Den Imageschaden für die Stadt bezeichnet er als immens. Zudem sollte die Unsicherheit endlich mal ein Ende haben.

Hinzu komme, dass der Stadtrat in der Vergangenheit aufgrund dieses gestörten Vertrauensverhältnisses der Entlastung des Oberbürgermeisters nicht zugestimmt habe, so z. B. beim Jahresabschluss 2015. Auch für die heute anstehende Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 habe der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat die Empfehlung ausgesprochen, den OB nicht zu entlasten.

Daher halte die Grünen-Fraktion eine Rückkehr von Herrn Schneidewind ins Amt für eine ganz schlechte Wahl und stimme für die Einleitung des Abwahlverfahrens.

Auch er bittet darum, seine Unterstützung für den Antrag zu Protokoll zu nehmen.

 

RM Markus Loew führt aus, dass von seinen Vorrednern RM Mörsdorf und Piazolo bereits viel Richtiges gesagt worden sei und erklärt, dass die AfD-Fraktion dem CDU-Antrag im ersten Schritt unterstützen werde. Man hoffe darauf, dass Herr Schneidewind daraus anschließend die richtigen Konsequenzen ziehen werde, um der Stadt somit weitere Kosten, Unklarheiten und insbesondere auch einen weiteren Imageschaden zu ersparen, indem er auf ein Abwahlverfahren verzichte. Denn am Ende stelle sich die Frage, wie Herr Schneidewind sich eine eventuelle Fortsetzung der Zusammenarbeit mit einem Stadtrat vorstelle, der in weiten Teilen kein Vertrauen in diesen Oberbürgermeister mehr habe. Zusätzlich habe das Vertrauen der Bevölkerung in Herrn Schneidewind erheblich Schaden genommen. Darum gehe es und nicht darum, dass irgendjemand die Unschuldsvermutung in Zweifel ziehe. Eine Rückkehr ins Amt könnte einen gewissen Stillstand für die Ratsarbeit bedeuten. Daher sei es an der Zeit, dass der OB selbst ein Einsehen habe und der Bevölkerung die Möglichkeit gebe, mit einem/r neuen Oberbürgermeister/in einen Neustart zu wagen. Im Interesse der Stadt appelliere die AFD-Fraktion an Herrn Schneidewind, nun endlich klar Schiff zu machen.

 

RM Barbara Spaniol ist die Feststellung wichtig, dass es hier um das Amt des Oberbürgermeisters und nicht um die Person Rüdiger Schneidewind gehe.

Auch sie konstatiert, dass die bereits lange andauernde Hängepartie der Stadt nach wie vor schade und die derzeit aus zwei Personen bestehende Stadtspitze unter großem Druck stehe. Um als drittgrößte Stadt des Saarlandes handlungsfähig zu bleiben, benötige man eine funktionierende Stadtspitze. Sie bedauert, dass man sich nun in dieser für alle Beteiligten nicht einfachen Situation befinde, die ihrer Ansicht nach durch frühzeitige, entsprechende Signale hätte vermieden werden können.

 

RM Kühn spricht sich im Namen der FDP-Fraktion gegen die Einleitung des Abwahlverfahrens aus. Aus Sicht seiner Fraktion wäre eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister durchaus möglich. Bis zum heutigen Tag liege keine rechtskräftige Verurteilung gegen den Oberbürgermeister. Man könne ihm auch nicht den guten Willen absprechen. Er habe sich lediglich schlichtweg geirrt, was das Mittel betroffen habe, um hier eine Besserung herbeizuführen. Gegen eine Abwahl spreche weiterhin, dass er den Schaden auch wiedergutgemacht habe.

Die im Vergleich zu Homburg unwesentlich kleinere Mittelstadt St. Ingbert habe an der Stadtspitze neben dem Oberbürgermeister lediglich eine ehrenamtliche Bürgermeisterin sowie weitere ehrenamtliche Beigeordnete. Auch sei die Zahl an mit A 16 bzw. A 15 besoldeten Stellen, die für ihn auch die Verwaltungsspitze ausmachten, in St. Ingbert geringer. Dennoch funktioniere die Verwaltung dort dem Vernehmen nach reibungsloser als in Homburg. Insofern könne er das von RM Mörsdorf vorbrachte Argument der Verwaltung, die auf Verschleiß fahre, nicht nachvollziehen. Er stellt in den Raum, ob dann nicht vielleicht auch Kritik an den handelnden Personen angebracht sei. Die FDP-Fraktion sei für massive Einsparungen im Personalbereich und man fange üblicherweise an der Spitze an zu sparen.

 

Für RM Bruch steht die Begründung des Antrags auf wackeligen Füßen. Auch die FWG sehe die enorme Arbeitslast in der Spitze der Verwaltung nicht, sondern teile diesbezüglich die u. a .von seinem Vorredner vorgetragenen Argumente.

Es entstehe eher den Eindruck, dass es eher darum gehe, Parteisoldaten auf die Spur zu bringen und bei einer Neuwahl zu gewinnen, als das Wohl der Stadt in den Mittelpunkt zu stellen. Darüber hinaus sei es in der Tat de facto so, dass der OB derzeit nicht rechtskräftig verurteilt sei.

In der Gesamtschau seien die Erfolgsaussichten einer Abwahl durch die Bevölkerung somit nicht zwingend gegeben. Die FWG werde den Antrag deshalb nicht unterstützen.

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Beschluss: Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Einleitung eines Abwahlverfahrens gegenüber dem Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind gemäß §58 KSVG wird stattgegeben.

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Abstimmungsergebnis:

 

Folgende Ratsmitglieder erklären ihre Zustimmung:

 

  1. Stefan Mörsdorf
  2. Marc Piazolo
  3. Markus Loew
  4. Raimund Konrad
  5. Katrin Lauer
  6. Melanie Loew
  7. Matthias Bächle
  8. Vanessa Haas
  9. Barbara Spaniol
  10. Dorothee Rouget
  11. Anja Dettweiler
  12. Nathalie Kroj
  13. Frank Kirchhoff
  14. Yvette Stoppiera-Wiebelt
  15. Peter Fuchs
  16. Michael Rippel
  17. Daniel Wiebelt
  18. Marianne Bullacher
  19. Kristina Kulzer-Weber
  20. Andreas Ragoschke-Schumm
  21. Jürgen Portugall
  22. Jürgen Lutter
  23. Ralph Rouget
  24. Ulrike Bender
  25. Maren Berger
  26. Markus Emser
  27. Florian Spaniol
  28. Peter Böhm
  29. Winfried Anslinger
  30. Carola Piazolo

 

Die erforderliche Mehrheit von 26 Ratsmitgliedern wurde erreicht:

 

CDU                 14 Unterstützer

GRÜNE            10 Unterstützer

AfD                     4 Unterstützer

LINKE                 2 Unterstützer

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Anlagen zur Vorlage

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