20.05.2021 - 17.1 Jahresabschluss 2016 der Kreisstadt Homburg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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(RM Konrad nimmt an der Abstimmung nicht teil, da er im Jahr 2016 Beigeordneter war).

RM Anslinger übernimmt wie bereits im Rechnungsprüfungsausschuss am 28.04.21 den Vorsitz und sagt zum Rechenschaftsbericht der Stadt Homburg über das Haushaltsjahr 2016 Folgendes:

 

Die Bilanz weise einen Jahresfehlbetrag von 8,353 Millionen Euro aus. Um diesen Betrag sei das Vermögen geschrumpft. Bei einer Bilanzsumme von 311,478 Millionen Euro verbleibe ein Eigenkapital von 57,539 Millionen Euro. Dies entspreche einer Eigenkapitalquote von rund 18, 5 %. Seit der Eröffnungsbilanz im Jahr 2010 sei das Vermögen um rund 119 Millionen Euro geschrumpft und die Stadt habe somit also innerhalb von sechs Jahren 67 % ihres Vermögens verloren. Wäre sie ein Wirtschaftsunternehmen, hätten die kreditgebenden Banken längst nervöse Fragen gestellt.

Er merkt an, dass in Sportstätten und Spielplätze mehr Geld investiert worden sei als in die Schulen, obwohl dort in den Jahren davor viel unternommen worden sei. Trotzdem seien die Schulen zum Stichtag nur 17 Millionen Euro wert gewesen, während in den Sportstätten 21 Millionen Euro steckten. Ferner habe der Wert der Straßen um fünf Millionen Euro abgenommen, weil weniger repariert worden sei als die Abschreibung ausmache.

Zur Ergebnisrechnung führt er sodann aus, dass die 8,4 Millionen Euro Verlust hier ebenfalls ausgewiesen seien, doch liege dieser Betrag um sechs Millionen Euro günstiger als ursprünglich im Haushaltsansatz vorgesehen. Diese Verbesserung ginge hauptsächlich auf Mehrerträge bei der Gewerbesteuer und auf ein Plus bei den Schlüsselzuweisungen B und C zurück. Gegenüber dem Vorjahr habe man sogar eine Verbesserung um 17,7 Millionen Euro erzielt, was er als Hoffnungsschimmer bezeichnet.

In der Finanzrechnung, welche die Zahlungsströme abbilde, seien die in der Haushaltssatzung bekundeten Absichten in etwa eingehalten worden. Bemerkenswert sei allerdings, dass man bei den Investitionen einen Rückgang bei den Auszahlungen um rund 24,7 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr sehe, bedingt durch umfangreiche Verschiebungen bei Baumaßnahmen aufgrund der verspäteten Genehmigung der Haushaltssatzung erst im Oktober. Hätten das ursprünglich geplante Investitionsprogramm abgearbeitet werden können, sähe die finanzielle Lage demnach weniger positiv aus.

Die wirtschaftliche Situation der Stadt sei gekennzeichnet durch eine deutliche Verringerung der laufenden Defizite, aber eben erkauft durch Entwicklungen, die man so nicht habe vorhersehen können. Die bilanziellen Abschreibungen hätten nach wie vor nicht erwirtschaftet werden können.

Insofern habe zum Ende des Haushaltsjahres 2016 nach wie vor dringender Handlungsbedarf im Blick auf weitere Einsparungen und auf die Verbesserung der Einnahmen bestanden. Der Bürgermeister habe dazu im Ausblick auf diesen Jahresbericht eine Reihe von Aussagen und Ankündigungen gemacht, die im Verwaltungshandeln der Folgejahre auch teilweise umgesetzt worden seien.

Herr Weber und Herr Brass von der Kämmerei seien sehr zu loben für die insgesamt korrekte und regelkonforme Darstellung der Situation und er wolle diesen Dank hiermit auch öffentlich machen.

 

Auf Nachfrage von RM Lauer erläutern Frau Kasper und Herr Weber, dass der ursprüngliche Prüfbericht, der dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt worden war, fälschlicherweise beim Konto „501103 Ortsvorsteher“ einen Ansatz von 18.000 Euro anstatt 108.000 Euro ausgewiesen habe. In der Ergänzungsvorlage für den Stadtrat sei dies nun jedoch korrigiert worden. Es handele sich dabei auch nicht um das Budget der Ortsvorsteher, sondern um die Aufwandentschädigungen der Ortsvertrauensleute und Ortsvorsteher.

 

RM Lauer möchte außerdem wissen, ob die Ausgabe in Höhe von 60.000 Euro im Zusammenhang mit der Renaturierung des Erbach als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der „B 423 neu“ nicht vom Umweltministerium hätte übernommen werden müssen.

 

Herr Weber erklärt, das Land habe die Kosten für die Gesamtmaßnahme in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro getragen, während die Stadt die im Vorfeld bis zum Jahr 2016 angefallenen Planungs- und Genehmigungskosten zur Aufnahme in das Ökopunkte-Programm getragen habe.

 

RM Conigliaro empfindet die Darstellung seitens des Vorsitzenden als zu düster.

Dass das Vermögen der Stadt seit Einführung der Doppik um 119 Millionen Eurogeschrumpft sei, bezeichnet er als Milchmädchenrechnung, die ein falsches Bild vermittele, da es sich um eine Zeitpunkbetrachtung handele. Die Stadt sei kein Wirtschaftsunternehmen. Als Kommune erhalte man sehr oft Zuschüsse, welche direkt ins Eigenkapital einfließen würden. Auch steige das Eigenkapital durch Übernahme von Krediten der Stadt im Rahmen des Saarlandpaktes wieder stark an.

Er merkt ferner an, dass er nicht verstehe, warum die Grünen-Fraktion, die über so viel Wirtschaftskompetenz verfüge, ihn mit der Vorsitzführung im Rechnungsprüfungsausschuss betraut habe.

 

RM Kirchhoff möchte wissen, wie viele Firmen sich an der Ausschreibung zur Bewachung des Flüchtlingszeltes beteiligt hätten, welche Firma die Ausschreibung gewonnen habe und ob diese identisch gewesen sei mit der Firma, die in der Lappentascher Straße Räume nahezu umsonst von der Stadt angemietet hatte.

 

Herr Weber und Herr Missy verneinen den letzten Teil der Frage. Fünf bis sechs Firmen hätten sich an der Ausschreibung beteiligt.

Die Eilvergabe für die Bewachung des Zeltes in den ersten drei Monaten sei an die Firma ergangen, welche Räume in der Lappentascher Straße angemietet hatte oder an ein Unternehmen, welches aus diesem hervorgegangen war oder umgekehrt. Im Detail müsste man das anhand der Akte noch einmal nachschauen.

 

RM Kirchhoff möchte ferner wissen, ob es eine Empfehlung des Innenministeriums bzw. der Polizei für eine sofortige 24-Stunden-Überwachung des Zeltes an sieben Tagen der Woche gegeben habe.

 

Herr Missy antwortet, dass er das nicht wisse. Die Behördenleitung habe die Entscheidung damals so getroffen. Sachfremd komme ihm die Entscheidung jedoch nicht vor.

 

RM Kulzer-Weber setzt RM Conigliaro entgegen, dass man sich durchaus auf dem Weg befunden habe, in ein negatives Eigenkapital hineinzurutschen. Der Saarlandpakt habe die Stadt insofern im Prinzip gerettet und ihr neuen Spielraum verschafft. Sinn der Doppik sei ja gerade, die Vergleichbarkeit eines städtischen Haushalts mit einem Wirtschaftsunternehmen zu ermöglichen.

 

Hinsichtlich des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes berichtet Herr Anslinger sodann, dass Frau Kasper vom Rechnungsprüfungsamt diesen in der Sitzung des Ausschusses am 28. April vorgetragen habe. Die sich daran anschließende Diskussion im RPA, bei der es schwerpunktmäßig um Ausschreibungen und Vergaben gegangen sei, fasst er wie folgt zusammen:

1. Die Beanstandungen aus dem Vorjahr 2015 seien teilweise von der Verwaltung aufgearbeitet. Einiges verbleibe allerdings noch zu erledigen, z. B. die Bildung gesetzeskonformer Teilhaushalte und die Verbesserung der Inventurpraxis, vor allem für den BBH.

2. Die Jahresrechnung sei vier Jahre zu spät eingereicht worden. Ein Wille zur Beschleunigung sei allerdings erkennbar, da in diesem Jahr die Jahresrechnung vier Monate früher vorgelegt worden sei als im letzten Jahr. Bei gleichbleibender Geschwindigkeit könne rechnerisch in 12 Jahren eine gesetzeskonforme Vorlage der Jahresrechnung erfolgen.

3. Die Stadt habe zeitweise keinen genehmigten Haushalt gehabt. In einem solchen Fall greife § 88 KSVG über die vorläufige Haushaltsführung, wonach während einer haushaltslosen Zeit nur Ausgaben gemacht werden dürfen, bei denen eine rechtliche Verpflichtung besteht oder für Unaufschiebbares wie die Fertigstellung von Bauten. Der OB habe jedoch keine Bedenken gehabt, Zuwendungen an Vereine und Aufwendungen für Repräsentation zu tätigen, als lebe man in besten Zeiten. Das RPA habe so u.a. ein Heringsessen für rund 11.000 Euro und Ausgaben für Veranstaltungstechnik in Höhe von 21.000 Euro beanstanden müssen.

4. Viele Aufträge seien dem RPA vor Vergabe nicht vorgelegt worden, darunter auch solche, die große Rechnungen begründet hätten, z. B der Aufwand für einen Sicherheitsdienst in Höhe von 341.000 Euro zur Bewachung des Flüchtlingszelts. Im ganzen Jahr seien trotz Mahnungen, nur 65 Vergaben vorgelegt worden. Im Durchschnitt der Folgejahre seien es 277 gewesen. In schätzungsweise drei Viertel aller Fälle sei der Prüfstelle die Möglichkeit einer Ausgabenkontrolle widerrechtlich entzogen worden.

5. Auch der Rat sei bei einer Reihe von Ausgaben erneut umgangen worden. So habe das RPA z. B. Baukosten in Höhe von 451.000 Euro für die Sanierung der Schule Jägersburg zur Unterbringung von Geflüchteten beanstandet. Ohne Zweifel sei dies notwendig und geboten gewesen. Doch sei diese überplanmäßige Ausgabe dem Rat erst nachträglich zur Kenntnis gebracht worden.

6. Es seien erneut Aufträge an Ratsmitglieder ohne Genehmigung des Stadtrats vergeben worden und somit sei schon wieder die Rechtsvorschrift in § 36 KSVG verletzt worden. Allein 57 Aufträge im Gesamtwert von 170.000 Euro seien an eine Firma aus Kirrberg vergeben worden, deren Inhaber sowohl Ratsmitglied als auch Ortsvorsteher gewesen sei. Und das sei nicht der einzige Fall gewesen.

Eine zusätzliche Verletzung geltenden Rechts, die wahrscheinlich zu deutlichen Mehrkosten geführt habe, habe darin bestanden, dass diese 57 Aufträge ohne Prüfung durch das RPA geblieben seien.

Darüber hinaus seien bei zwei freihändigen Beauftragungen eines Ratsmitglied über 31.000 Euro und 62.000 Euro laut Vermerk des damaligen Prüfers beschränkte Ausschreibungen mit Bieterauswahl vorgeschrieben gewesen, wodurch gegen die damals geltende Dienstanweisung Vergabe, gegen die Korruptionsrichtlinie des Saarlandes, gegen die VOB/A und gegen § 88 KSVG verstoßen worden sei.

Selbst die Regeln für die relativ lockeren freihändigen Vergaben seien nicht beachtet worden. Als Beispiel nennt er die Beauftragung eines Ingenieurbüros für 56.000 Euro ohne Vergleichsangebot.

Auch sei im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise ein Zelt über elf Monate für monatlich 17.000 Euro angemietet worden. Unabweisbar sei dieser Auftrag gewiss gewesen, doch stellt er in Frage, ob die Vergabe auch dringlich gewesen sei, wenn seit Mitte 2015 festgestanden habe, dass viele Geflüchtete unterzubringen und keine Wohnungen kurzfristig verfügbar sein werden.

Diese und viele andere Beispiele fehlerhafter Vergaben seien keinesfalls durch den immer wieder zitierten Wertgrenzen-Erlass des Innenministers gedeckt gewesen. In diesem Erlass, den man sich mittlerweile besorgt habe, werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei freihändiger Vergabe mindestens drei Angebote eingeholt werden müssten. Auch eine gesellschaftliche Notlage berechtige nicht dazu, geltende Regeln eigenmächtig außer Kraft zu setzen.

Solche Verstöße gegen geltendes Recht seien leider nicht nur ausnahmsweise einmal, sondern häufig geschehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss habe über die genannten Themen lange und teilweise auch kontrovers diskutiert. Es habe der Eindruck vorgeherrscht, dass der damals amtierende OB auch im Haushaltsjahr 2016 in Teilbereichen am Rat und an den Kontrollbehörden vorbei regiert habe. Einige Ausschussmitglieder hätten sich an die Detektiv-Affäre erinnert gefühlt, welche sich aus heutiger Sicht nicht darstelle als Ausnahme von der Regel, sondern als Ausdruck einer gewohnheitsmäßig geübten Praxis. Diese Einschätzung sei nicht von allen im Ausschuss geteilt worden, seiner Beobachtung nach aber von vielen, was schlussendlich auch in der Empfehlung zur Nichtentlastung des OB zum Ausdruck gekommen sei.

Insgesamt habe der Eindruck vorgeherrscht, dass auch im Haushaltsjahr 2016 Einiges aus dem Ruder gelaufen sei und in der Verwaltung eine ordnende Hand gefehlt habe. Die Verluste, welche der Stadt hierdurch wahrscheinlich entstanden seien, ließen sich im Nachhinein nicht mehr beziffern, weil man in vielen Fällen die Vorgänge nicht mehr gut nachvollziehen könne.

 

Auf Bitte von RM Conigliaro nimmt Herr Missy Stellung zu den Vergaben im Jahr 2016 und sagt, dass die Vergabestelle schon immer den Umstand beklagt habe, dass die Vorgänge an ihr vorbeigegangen seien und somit nicht ordnungsgemäß hätten bearbeitet werden können.

 

RM Mörsdorf merkt an, dass die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zur Flüchtlingskrise am 15.09.15 stattgefunden habe. Insofern sei die Zeit schon etwas knapp bemessen gewesen, um entsprechend reagieren zu können, denn zu diesem Zeitpunkt habe keiner wissen können, welche Ausmaße diese annehmen werde.

 

RM Conigliaro betont, dass das Jahr 2016 wegen der Flüchtlingskrise sowie der erst im Oktober vorliegenden Haushaltgenehmigung ein besonderes Jahr gewesen sei. Man habe in Homburg sehr gut auf die Flüchtlingswelle reagiert und auf dem ehemaligen Schwimmbadgelände ein Zelt aufgebaut und hergerichtet.

Als Ergebnis der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss ist ihm in diesem Zusammenhang wichtig festzuhalten, dass man sich einig gewesen sei, sollte es Verträge mit Ratsmitgliedern gegeben haben, diese jetzt nachgenehmigen zu lassen.

Er hält fest, dass die Wertgrenzen im Rahmen des Erlasses des Innenministers angehoben worden seien. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe die Vorlage des betreffenden Erlasses eingefordert. Ihm liege er jedoch bislang immer noch nicht vor.

 

Herr Weber entgegnet, der Erlass sei nach der Ausschuss-Sitzung Herrn Anslinger zur Verfügung gestellt worden.

 

RM Conigliaro kritisiert scharf, dass Herr Anslinger den Erlass nicht an die übrigen Ausschussmitglieder weitergeleitet habe und sagt, das sei keine gute Vorsitzführung.

 

RM Anslinger erwidert, er erinnere sich nicht daran, dass der Erlass angefordert worden sei. Er habe diesen auf eigene Initiative von Herrn Weber zur Verfügung gestellt bekommen und werde ihn selbstverständlich weiterleiten, nachdem er nun erfahre habe, dass ihn andere Ausschussmitglieder auch haben wollten.

 

RM Bohn schließt sich der Kritik an RM Anslinger an.

Seiner Erinnerung nach habe Herr Missy damals das eine oder andere Mal auf das Erreichen der Wertgrenze und das Erfordernis einer Ausschreibung hingewiesen, so z. B. beim Sicherheitsdienst für das Flüchtlingszelt. Damals habe eine absolute Ausnahmesituation geherrscht. Es sei nicht in Ordnung, dies nun als Normalfall darzustellen. Die Verwaltung habe damals das Bestmögliche gemacht und im Rückblick könne man feststellen, dass Homburg ganz gut durch diese Situation gekommen sei.

 

RM Kirchhoff nimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung und spricht davon, dass offensichtlich auch im Jahr 2016 wieder einmal vielfältig gegen Rechtsvorschriften verstoßen worden sei und die Gremien nicht eingebunden worden seien. Die dadurch entstandenen Schäden würden wahrscheinlich noch den der Stadt durch die Detektiv-Affäre entstandenen Schaden übertreffen. Die Grünen sähen hier ein Systemversagen. Der Verwaltungsleiter habe selbstherrlich die Geschicke bestimmt nach einem gewissen Kalkül, welches man nicht unbedingt immer habe erkennen können. Die Grünen sähen sich deshalb nicht in der Lage, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

RM Kühn fordert alle Ratsmitglieder, die am Heringsessen an Aschermittwoch 2016 teilgenommen hätten auf, sich wegen Befangenheit bei der Abstimmung zu enthalten.

 

RM Barbara Spaniol stellt den Antrag auf Ende der Debatte. Es erfolgt keine Gegenrede.

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Beschluss:

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2016 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 8.353.307,16 Euro festgestellt.
  2. Der Oberbürgermeister wird nicht entlastet.
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Abstimmungsergebnis:

zu a) mehrheitlich beschlossen bei 1 Gegenstimme (Grüne) sowie

1 Enthaltung (CDU)

zu b) mehrheitlich beschlossen bei 14 Gegenstimmen:

9 SPD, 2 FDP, 2 FWG, 1 CDU

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Anlagen zur Vorlage

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