20.05.2021 - 34.1 Attest eines Ratsmitgliedes zur Befreiung von d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Bürgermeister teilt mit, dass die Überprüfung des Attestes eines Ratsmitgliedes zur Befreiung von der Maskenpflicht während der Präsenzsitzungen durch die zuständige Ärztekammer Rheinland-Pfalz ergeben habe, dass dieses nicht den Anforderungen entspreche. Somit werde es nicht akzeptiert.

 

RM Schütte ist es wichtig festzuhalten, dass er die Maske in den Präsenzsitzungen getragen habe, nachdem ihm das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt worden war.

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