14.10.2021 - 2.1 Abwassergebühr für Starkverschmutzer

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Missy informiert darüber, dass die Erhebung eines Starkverschmutzer-Zuschlags für Medikamente nach momentaner Rechtslage nicht möglich sei.

Zur Thematik „4. Reinigungsstufe“ hält er fest, dass es dafür bislang ebenfalls noch keine rechtliche Grundlage, sondern lediglich Pilotprojekte gebe.

Gemeinsam mit dem Bürgermeister versichert er jedoch, dass man sich diesbezüglich im Gespräch mit dem EVS befinde, in dessen Zuständigkeit die Angelegenheit falle.

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Anlagen zur Vorlage

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