04.02.2021 - 12 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Fort...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Bürgermeister erinnert daran, dass der bis dahin ebenfalls noch nicht genehmigte Grünschnittplatz in der Mainzer Straße einem Großbrand zum Opfer gefallen sei, weshalb die Verwaltung bei der Suche nach einer schnellen Alternative den Standort an der Industriestraße vorgeschlagen habe. Im Wissen, dass der Grünschnittplatz vielleicht irgendwann einmal, wenn die B 423 – Umgehung gebaut wird, an dieser Stelle nicht mehr bleiben könnte, habe man eine vorübergehende, provisorische Genehmigung dafür beantragt. Wie im vergangenen Ausschuss berichtet, bestünden Bedenken seitens des LUA, weshalb die Verwaltung vorsorglich parallel dazu versucht habe, eine Genehmigung für den Standort An der Remise zu erlangen.

Nichtsdestotrotz betreibe man das Genehmigungsverfahren am Standort Industriestraße weiter und habe auch weitere Unterlagen eingereicht. Dabei macht er deutlich, dass für die provisorische Herstellung des Platzes nach Veranschlagung der Verwaltung ein Betrag von rund 160.000 € notwendig sei, für einen Neubau rund 500.000 €. Ein Grünschnittplatz An der Remise würde noch teurer.

Klar sei, dass man einen genehmigten Grünschnittplatz benötige, weshalb man mit dem LUA in Kontakt stehe und das eingeleitete Verfahren auch weiterverfolgen müsse.

 

Herr Missy führt daraufhin aus, dass Amt 60 in der Tat das ursprüngliche Genehmigungsverfahren seit Dezember 2020 beim LUA weiterverfolgt habe.

So sei das LUA unverzüglich nach der Sitzung des BUA am 03.12.2020 darüber informiert worden, dass der Standort Remise vom Ausschuss abgelehnt worden sei, weshalb die ursprünglich angedachte Interimslösung nicht mehr zum Zuge komme und nunmehr nur eine dauerhafte Lösung an der Industriestraße möglich sein sollte.

Herr Groß vom LUA habe noch am 11.12.2020 die Fachabteilungen des LUA über diese Situation informiert und entsprechende Stellungnahmen eingefordert.

Am 05.01.21 seien dann die folgenden Nachforderungen der Fachabteilung des LUA per Mail eingegangen:

 

a) Forderung eines Fach-Gutachtens nach § 62 II WHG (fachkundige Planung wegen Lagerung wassergefährdender Stoffe):

Herr Abteilungsleiter Dr. Dorda habe daraufhin am 03.02.21 einen entsprechenden Fach-Gutachter gefunden und sogleich beauftragt.

 

b) Gewässerschutz:

-          Erfordernis einer Entwässerungsplanung

-          Erfordernis der Zustimmung des EVS für den Anschluss an den Hauptsammler

Herr Abteilungsleiter Orschekowski habe für die Abteilung 670 diese Planung übernommen und bereits das mit der Planung von Grünschnittplätzen erfahrene Büro Leibfried angefragt.

 

Das Bauamt in Form der Abteilung für Grünflächen und subsidiär der Abteilung Entwässerung gingen von einer Nutzfläche von 2000 m² aus, die für den dauerhaften Betrieb des Grünschnittsammelplatzes (Industriestraße) zur Verfügung stünden. Mithin werde das Antragsverfahren sich auf diese 2000 m² Nutzfläche beziehen. Die Oberfläche solle provisorisch wasserdicht hergestellt werden. Eine Überdachung sei nicht vorgesehen. Weitere Untersuchungen vor Ort durch die Fachabteilungen und den Fachgutachter seien erforderlich. Verdeckte Mängel der vorhandenen Oberfläche seien z. B. nicht auszuschließen, was wiederum zu Mehraufwand und entsprechende Mehrkosten führen könnte. Für diese dauerhafte abgespeckte Version seien Kosten von mindestens 155.000,- € zu veranschlagen.

Die Kosten für einen Komplettausbau an gleicher Stelle (inkl. Überdachung und 3000 m² Nutzfläche) würden sich bei mindestens 550.000,- € einpendeln.

Erfolgsaussichten von Nachbareinwänden wegen befürchteter Geruchsbelästigungen o.Ä. seien heute schwer abschätzbar, da ggf. vom entsprechenden Fachgutachten abhängig. Auch bei einer Genehmigung durch das LUA seien Nachbareinwände nicht auszuschließen (sei es wegen Geruch-, Lärm- oder Staubentwicklung etc.).

 

Die Betriebszeiten des Schredders seien ebenfalls zu regeln. Es könne auf Grund eventueller Nachbarbetroffenheiten nicht ausgeschlossen werden, dass diese Zeiten limitiert werden müssten. Das bedeute wiederum, dass die Durchsatzleistung des Grünschnittsammelplatzes an dieser Stelle auch limitiert werden müsste, was wiederum dazu führen könnte, dass es zu Engpässen kommen könnte.

 

BM Forster konstatiert, dass noch viele Unwägbarkeiten bestünden, die jedoch erst im weiteren Verfahren zu klären seien.

 

RM Anslinger sieht angesichts der ablehnenden Haltung des Rates keinen Automatismus zur Rückkehr an den Standort Remise, sollte der Standort Industriestraße wider Erwarten nicht auf Dauer zu halten sein. Er bringt als denkbare Alternative den Wertstoffhof ins Gespräch.

Zum Thema Nachbarbetroffenheit am Standort Industriestraße führt er aus, dass die Firma Gerlach selbst zu den Hauptverursachern von Umweltbelastungen in ihrer Umgebung zähle, weshalb er sich diesbezüglich wenig Sorgen mache.

 

Herr Missy gibt u. a. zu bedenken, dass eine Nachbarbetroffenheit schon darin begründet sein könnte, dass die mögliche Errichtung eines Bürogebäudes in Richtung des Grünschnittplatzes durch einen der Anlieger erschwert werden könnte.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, das weitere Verfahren abzuwarten.

Angesichts der bereits jetzt problematischen Verkehrslage, rate er jedoch von der Ansiedlung des zentralen Grünschnittplatzes am Wertstoffhof ab.

Er betont den Druck, einen genehmigten Grünschnittplatz auf jeden Fall vorhalten zu müssen, wobei die in Frage kommenden Grundstücke jedoch rar seien.

 

RM Markus Loew erinnert daran, dass die damalige Entscheidung des Bauausschusses gegen den Standort Remise unter dem Eindruck der damals aktuellen Informationen im Zusammenhang mit dem Bau der dortigen Erschließungsstraße gefasst worden sei. Er sei sich deshalb nicht sicher, ob diese Entscheidung mit dem jetzigen Wissen noch einmal so ausfallen würde, weshalb er die Frage aufwirft, ob eine erneute Befassung des Ausschusses möglich wäre. Relevant sei auch die Aussage, dass der Neubau eines Grünschnittplatzes massiv gefördert würde, weshalb ihn interessieren würde, wie hoch der städtische Anteil dann noch wäre.

 

BM Forster entgegnet, dass man das Verfahren nun wie gefordert weiter betreiben und zu gegebener Zeit einen neuen Vorschlag machen werde.

 

RM Bruch möchte wissen, ob zumindest eine temporäre Lösung für die anstehende Grünschnittsaison sichergestellt sei oder es passieren könne, dass man im kommenden Sommer keinen Grünschnittplatz habe.

 

Der Bürgermeister antwortet, um das zu vermeiden, habe die Verwaltung nach Signalen aus dem LUA, dass es Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Standortes Industriestraße geben könnte, parallel vorsorglich nach einem Alternativstandort gesucht und sodann im BUA den Standort Remise vorgeschlagen. Er gebe RM Loew Recht, dass der Zeitpunkt möglicherweise nicht ideal gewesen sei.

 

RM Ulmcke sieht die Nachteile des Standorts Remise in der schlechten Auffindbarkeit des Platzes sowie in der schlechten Zuwegung und der ohnehin schon hohen Belastung der B 423, die dadurch noch verstärkt werden würde. Er spricht sich für eine schnelle und dauerhafte Umsetzung an der Industriestraße aus.

 

De Vorsitzende versichert abschließend noch einmal, das Genehmigungsverfahren für den Standort Industriestraße weiter voranzutreiben.

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