22.11.2021 - 3 Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende erläutert, dass diese Änderung analog des Stadtrates erfolgen soll.

Der § 15a der Geschäftsordnung ändere sich wie folgt:

(1)  Die nachfolgenden Absätze 2 bis 6 finden solange Anwendung, wie die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch das SARS-CoV-2Virus bzw. durch eine epidemische Lage mit Aerosolübertragung von Krankheitserregern für die Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland insgesamt weiterhin als hoch eingestuft wird. Maßgeblich ist hierfür die Risikobewertung des Robert Koch-Instituts.

(2)  Bei allen Ortsratssitzungen sollen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Nachweise über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erbracht werden (3G-Regelung: Geimpft – Genesen – Getestet).
An den Sitzplätzen besteht aufgrund des Nachweises keine Abstands- oder Maskenpflicht.

(3)  Der Vorsitzende kann bei Verstößen Maßnahmen nach § 12 und § 15 treffen.

 

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Beschluss:

Der Ortsrat des Gemeindebezirks Wörschweiler beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Ortsrat des Gemeindebezirks Wörschweiler wie in der Anlage aufgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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