17.06.2021 - 2 Abwahlverfahren gegen Oberbürgermeister Rüdiger...

Beschluss:
zurückgestellt
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RM Mörsdorf stellt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes in die reguläre Ratssitzung am 15.07.21.

Er führt aus, dass man eigentlich erwartet hätte, dass sich Rüdiger Schneidewind nach dem Vergleichsabschluss erklären würde. Doch weder er noch die SPD-Fraktion hätten sich bislang dazu geäußert, wie es an der Stadtspitze Homburgs weitergehen solle. Ein Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung und somit der Suspendierung des Oberbürgermeisters sei nicht absehbar.

In der vergangenen Sitzung habe man sehr intensiv über ein Abwahlverfahren diskutiert. Dabei dürfe man jedoch nicht vergessen, dass der Rat nicht über die Abwahl von Oberbürgermeister Schneidewind entscheide, sondern lediglich darüber, ob die Homburger Bürgerinnen und Bürger über Abwahl oder eben auch Nicht-Abwahl entscheiden dürften und somit darüber, ob man diese basisdemokratische Entscheidung des Wählers zulasse oder nicht.

Nachdem der Stadtrat am 20. Mai mehrheitlich für den Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens gestimmt habe, gebe das Kommunalverwaltungsgesetz (KSVG) eine Mindestfrist von zwei Wochen vor, bevor der Stadtrat über diesen Antrag abstimmen dürfe. Bürgermeister Forster habe am 20. Mai transparent dargelegt, dass diese Abstimmung sodann in der nächsten Ratssitzung am 15. Juli durchgeführt werde. Dagegen seien keine Einwände geäußert worden.

Er spricht davon, dass man im vorliegenden Antrag auf Sondersitzung einen eindeutigen Gestaltungsmissbrauch von KSVG und Geschäftsordnung durch die SPD-Fraktion sehe, da sie die rechtliche Möglichkeit nutze, eine Sitzung einzuberufen, obwohl offensichtlich keine Dringlichkeit vorliege. Die SPD spekuliere mit der kurzfristigen Terminierung der Sondersitzung vielmehr darauf, dass Ratsmitglieder berufs- oder urlaubsbedingt oder aus familiären Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen könnten und so die für das Abwahlverfahren erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder nicht erreicht werde.

Die CDU fordere alle Fraktionen im Stadtrat auf, den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung zu überlassen, ob Rüdiger Schneidewind aus dem Amt ausscheiden oder es aber nach Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung gegebenenfalls wieder aufnehmen solle. Wer gegen das Abwahlverfahren stimme, entscheide sich gegen diese basisdemokratische Abstimmung.

 

RM Marc Piazolo findet, dass RM Mörsdorf den CDU-Antrag auf Vertagung gut nachvollziehbar begründet habe.

Außerdem merkt er an, dass man sich in der vergangenen Ratssitzung zurückgehend auf einen Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der Geschäftsordnung geeinigt habe, um Sitzungszeiten einzudämmen. Er sehe deshalb einen großen Widerspruch darin, dass nun gerade die SPD-Fraktion bereits zum zweiten Mal von ihrem Recht Gebrauch mache, eine Sondersitzung einzuberufen. Diese mache es erforderlich, dass die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder nun schon zum zweiten Mal zusätzlich kommen müssten und bedeute für die teilnehmenden Verwaltungsmitarbeiter zusätzliche Arbeitszeit. Dabei habe es in beiden Fällen kurz danach ohnehin eine reguläre Sitzung gegeben.

Als zweiten Punkt, weshalb die Grünen-Fraktion den Antrag der CDU unterstütze, nennt er den Umstand, dass die Stadt klamm bei Kasse sei, so dass man ein Verfahren wählen sollte, welches den Haushalt möglichst nicht belaste. Ein Sonderwahlgang zusätzlich zur im September ohnehin stattfindenden Bundestagswahl würde laut Schätzung des Bürgermeisters die Stadt jedoch etwa 50.000 € zusätzlich kosten.

 

RM Bohn übt Kritik daran, dass im Stadtrat eine Probeabstimmung zum Abwahlverfahren durchgeführt worden sei. Sollte das Schule machen, würden die Sitzungen künftig noch länger dauern.

Es ist ihm wichtig festzuhalten, dass in der vergangenen Ratssitzung nicht über den Termin der zweiten Abstimmung gesprochen oder diskutiert worden sei. Die Verwaltung habe diesen vielmehr als Vorschlag in den Raum gestellt. Es habe jedoch keine Aussprache dazu stattgefunden.

Die in der Kommentierung zu § 58 KSVG als „Abkühlungsfrist“ bezeichnete Frist zwischen Antrag und Beschlussfassung von mindestens zwei Wochen sei mit mittlerweile vier Wochen erfüllt. Die Dringlichkeit sei im Übrigen nicht von der SPD ins Gespräch gebracht worden. Mittlerweile habe man jedoch den Eindruck, dass die Beendigung der „Hängepartie“ und des „Schwebezustands“, in dem sich die Verwaltung angeblich befinde, doch nicht so eilig sei, nur um zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun hätten, Bundestagswahl und Abwahlverfahren, zusammenlegen zu können, Ob das demokratischer sei als der Vorschlag der SPD-Fraktion lasse er einmal dahin gestellt. Die Homburger Bevölkerung habe nach Ansicht der SPD nach einem halben Jahr Diskussion das Recht zu erfahren, ob das Abwahlverfahren nun komme oder nicht.

Wichtig ist ihm auch die Feststellung, dass die SPD-Fraktion zudem in ihrem Antrag lediglich einen Zeitraum zur Einberufung der Sondersitzung genannt habe. Den heutigen Termin habe letztlich jedoch die Verwaltung festgelegt. Alle anderslautenden Kommentare oder Pressartikel, weise er als Unterstellung zurück. Er bedauere außerordentlich, dass dieser Ton in den Stadtrat eingezogen sei.

Die SPD-Fraktion halte den Tagesordnungspunkt für entscheidungsreif und plädiere deshalb dafür, ihn auf der heutigen Tagesordnung zu belassen.

 

RM Barbara Spaniol spricht von einem durchschaubaren Manöver der SPD, die darauf spekuliere, dass einige Ratsmitglieder aufgrund der kurzfristigen Einberufung der Sondersitzung nicht daran teilnehmen könnten.

Ferner merkt sie gegenüber der SPD kritisch an, dass man natürlich auch so lange Sondersitzungen machen könne, bis das Ergebnis irgendwann passe und dass man nach wie vor vergeblich auf ein Signal von Rüdiger Schneidwind warte, um die Hängepartei endlich zu beenden.

Die Linke werde dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen.

 

RM Bohn erwidert, wer anderen etwas unterstelle, ohne Beweise dafür zu haben, betreibe nicht Demokratie sondern Demagogie. Er finde das bedauerlich.

 

RM Kühn interpretiert das vom KSVG vorgeschriebene Quorum dahingehend, dass über einen in Urwahl gewählten Oberbürgermeister eine eigene Abwahl stattfinden müsse. Er habe das Gefühl, dass sowohl von der SPD als auch von der CDU taktiert werde. Er empfinde es als legitim, aber nicht fair und nicht dem Gesetz entsprechend, wenn wie von RM Piazolo vorgeschlagen unter Hinweis auf die Kosten eine Abwahl zeitgleich mit der Bundestagswahl terminiert werden solle. Auch dieser Vorschlag beruhe auf rein taktischen Überlegungen.

Ferner sei es ihm lieber, einen solch wichtigen Tagesordnungspunkt separat in einer eigens einberufenen Sondersitzung zu behandeln als in einer regulären Sitzung mit einer umfangreichen Tagesordnung.

Er schlägt als Kompromiss vor, sich im Falle einer Vertagung gleichzeitig darauf zu einigen, im Falle einer Entscheidung für das Abwahlverfahren dieses ein bis zwei Wochen vor der Bundestagswahl durchzuführen. Im Übrigen halte er die Wahrscheinlichkeit, dass Ratsmitglieder fehlten, am Termin der regulären Ratssitzung im Juli für größer als jetzt Mitte Juni.

Die FDP werde gegen den CDU-Antrag stimmen.

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Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste reguläre Ratssitzung am 15.07.21 vertagt.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen bei

18 Gegenstimmen: 11 SPD, 4 FWG, 2 FDP, 1 AfD

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1000486&TOLFDNR=1008441&selfaction=print