09.09.2021 - 19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung Heidebruchstraße 21“, bestehend aus der Planzeichnung mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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