31.03.2022 - 28 Bebauungsplan "Rechts am Zweibrücker Weg", Gema...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende berichtet, dass der Investor bereit sei, einen Teil seines Grundstücks zur späteren Erschließung der anderen Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Er schlägt vor, den Bebauungsplan wie vorliegend zu beschließen und die betreffende Erschließungsstraße zu einem späteren Zeitpunkt zu beplanen, wenn sie benötigt werde.

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Beschluss:

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der Bebauungsplan „Rechts am Zweibrücker Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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