06.10.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung

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RM Gouverneur übernimmt als ehrenamtlicher Beigeordneter gemäß § 42 Abs. 1 S. 3 KSVG den Vorsitz, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

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