06.10.2022 - 1.1 Abstimmung über die Aufnahme eines weiteren TOP...

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Die Hauptamtsleiterin erläutert die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gemäß § 41 Abs. 5 KSVG.

 

RM Lauer begründet die Dringlichkeit des Antrags damit, dass bereits ein Bauantrag gestellt worden sei und nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidungen getroffen werden könnten. Da bestimmte im Antrag ausgeführte Aspekte keine Berücksichtigung gefunden hätten und zwischenzeitlich seitens der Kirchenvertreter die Bereitschaft signalisiert worden sei, sich noch einmal mit der Standortwahl auseinanderzusetzen, sollte die Angelegenheit zur erneuten Beratung in den Bau-und Umweltausschuss zurückverwiesen werden.

 

RM Michael Rippel kann das Anliegen der Grünen-Fraktion nachvollziehen. Man müsse jedoch differenzieren. Im Bau-und Umweltausschuss sei es in der Sitzung vom 01.07.2021 lediglich um die geplante Wohnbebauung am jetzigen Standort des Thomas-Morus-Haus gegangen. Seines Wissens nach liege noch kein Bauantrag für den Neubau des Thomas-Morus-Haus vor. Somit müsse die Diskussion über den Neubau und somit auch über den Standort ohnehin noch zu gegebener Zeit im Bau-und Umweltausschuss und ggf. der Stadtrat geführt werden. Die CDU lehne den Dringlichkeitsantrag deshalb ab.

 

Der Bauamtsleiter Herr Missy bestätigt, dass für ein Bauvorhaben von Gewicht wie in diesem Fall, das Einvernehmen des Bau-und Umweltausschuss einzuholen ist, die Kirchengemeinde den Bauantrag inzwischen aber zurückgezogen habe. Aus Verwaltungssicht liege somit keine Dringlichkeit vor.

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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Aufnahme des Dringlichkeitsantrags in die Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 5 KSVG

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

mit 11 Ja-Stimmen (9 Bündnis 90/Die Grünen, 2 Die Linke)

wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit (= 34) der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (= 51) nicht erreicht

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