10.11.2022 - 4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Unte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 10.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Klimaschutzmanager Herr Böhme teilt mit, dass das in Rede stehende Gutachten bislang noch nicht beauftragt worden sei, da es sich um ein relativ komplexes Vorhaben handele, welches in der Region ein ausgesprochenes Alleinstellungsmerkmal aufweise.
Bislang seien Expertenmeinungen eingeholt und Kontakte geknüpft worden. Auf Grundlage einer Interpretation der Bodenübersichtskarte M 1:100 000 (BÜK 100) sei für das Stadtgebiet Homburg eine Karte erstellt worden mit dem Vorkommen von Nieder-Moor-Standorten – also den potentiellen Flächen, auf denen eine Wiedervernässung mit dem Ziel einer CO2-Senkung möglich sei. Darüber hinaus habe man sich die aktuellen Besitzverhältnisse angeschaut.
Mit der Auftragsvergabe eines hydrogeologischen Gutachtens sei dennoch eher erst mittelfristig zu rechnen.
Chronologisch listet er sodann die bislang erfolgten Arbeitsschritte auf:
- Kontaktaufnahme mit dem Moorexperten Prof. Dr. Peter Adolphi, Mecklenburg-Vorpommern: Herr Prof. Adolphi empfehle zwingend eine Betrachtung der Auswirkungen einer Wiedervernässung auf die angrenzende Bebauung. Wichtig sei ein spezielles Moorgutachten mit Maßnahmen zur Wiederherstellung eines Niedermoorgleichgewichtes mit CO2-Senkungspotential. Nach Aussage von Prof. Adolphi brauche man eine explizite Ausführungsplanung.
- Kontaktaufnahme mit Herrn Mende vom Saarländischen Umweltministerium: Herr Mende empfehle, zunächst nur das Königsbruch zu betrachten und alle anderen in Homburg vorhandenen Niedermoorstandorte zunächst einmal außen vor zu lassen. Nach aktueller Meinung von Herrn Mende könne der Schwarzbach im Königsbruch nicht verschlossen werden, da dieser unter die Berichtspflicht der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) falle. Es sollten Sohlschwellen mit Tier-Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen werden; evtl. auch Gewässerrandstreifen mit Kopfweiden.
- Kontaktaufnahme mit der Michael-Succow-Stiftung in Greifswald:
Die Michael-Succow-Stiftung sei national bei Moorprojekten beratend tätig und habe umfangreiches Literaturmaterial zur Verfügung gestellt.
- Kontakt-Aufnahme mit dem Ing. Büro Bruch – auf Vermittlung des IFAS-Institutes des Umwelt-Campus-Birkenfeld mit dem Ziel der Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses als Grundlage für eine Beauftragung eines hydrogeologischen Gutachtens. Im Rahmen des Online-Meetings habe sich herausgestellt, dass zunächst einmal offene Fragen im Rahmen einer Bedarfsanalyse geklärt werden sollten.
- Kontaktaufnahme mit dem Hydrologischen Büro GWW – Herr Payer:
Herr Payer könne sich die Übernahme eines hydrologischen Gutachtens vorstellen. Ein Vor-Ort-Termin im Königsbruch mit Herrn Payer habe stattgefunden.
Der aktuelle Stand sei nun, dass ein weiteres Online-Meeting mit dem Ing. Büro Bruch zur Bedarfsanalyse terminiert werde.
Zum Thema „Landschaftsplan“ in Zusammenhang mit der Frage, ob die Ziele des Landschaftsplanes dem Vorhaben einer Wiedervernässung entsprechen, führt Herr Böhme aus, dass in dem wirksamen und genehmigten Landschaftsplan der Kreisstadt Homburg vom 03. Mai 2005 als Maßnahme bereits die Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens gefordert worden sei. Es sei festzustellen, dass die im Landschaftsplan in Kap. 7.2 formulierten Ziele und Maßnahmen für das Königsbruch im Stadtteil Bruchhof-Sanddorf durchaus dem aktuellen Projekt-Vorhaben einer Wiedervernässung des Königsbruchs entsprechen.
Derzeit sei geplant, den Landschaftsplan der Stadt Homburg gemeinsam mit dem Flächennutzungsplan neu aufzustellen bzw. fortzuschreiben. In der Folge sei darauf zu achten, dass die Ergebnisse des dann vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens in den Landschaftsplan der Stadt Homburg nachrichtlich übernommen werden.
RM Frank Kirchhoff zeigt sich verärgert darüber, dass die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 31.03.2022 noch nicht weiter vorangeschritten sei.
Der Bürgermeister entgegnet, es sei von Anfang an klar gewesen, dass man die Auswirkungen der Wiedervernässung in Bezug auf das Grundwasser bedenken müsse. Dass dies nicht ganz einfach sei, hätten Fachleute mittlerweile auch bestätigt.
RM Bruch möchte wissen, ob man die Kosten für das Gutachten bereits abschätzen könne und ob eine Umsiedlung der Kleinstlebewesen geplant sei.
Herr Böhme antwortet, dass die Details der Maßnahme im Rahmen des Gutachtens geklärt werden müssten.
Der Bauamtsleiter Herr Missy ergänzt, dass er keinerlei Verständnis für die Kritik an der Verwaltung habe und verweist dabei auch auf die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen.
Es handele sich hier um ein übliches Planverfahren. Nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie werde per Angebotsverfahren ein Ingenieurbüro ausgesucht. Sobald Leistungsverzeichnis und Kostenschätzung vorlägen, werde selbstverständlich der Vergabeausschuss beteiligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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629,3 kB
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