17.03.2022 - 13 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende merkt an, dass es sich hier um die Jägersburger Straße 11 handele, nicht wie in der Vorlage fälschlicher Weise geschrieben Jägerhausstraße 11.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB sowie der Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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