17.03.2022 - 11.1 Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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AM Anslinger erklärt sich als befangen.

 

Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Er hebt nochmals ausdrücklich hervor, dass das Einvernehmen nur erteilt werde, wenn die Eigentümerin auf ein Stück ihres Grundstückes verzichte, so dass die Stadt, wenn weitere Anträge eingingen, immer noch reagieren könne. So sei es im letzten Bauausschuss besprochen worden. Die Eigentümerin habe dem auch zugestimmt, eine notarielle Beurkundung werde erst nach dem Einvernehmen durch den Bauausschuss zum Neubau eines Wohnhauses angestrebt, da sie nur dann Sinn ergebe.

 

AM Fuchs merkt an, dass man doch mit einer sehr kontroversen Interessenlage bislang die Sache diskutiert habe. Nunmehr habe man aus seiner Sicht einen guten Kompromiss mit den Beteiligten gemeinsam gefunden, daher werde seine Fraktion dieses Einvernehmen erteilen. Man habe eine Lösung gefunden, die einen Neubau ermögliche, aber noch keine Fakten schaffe, die für die Anlieger dort Kosten verursachen würden.

 

Die Ortsvertrauensfrau des Stadtteils Beeden bedankt sich ebenfalls für die nun vorliegende Lösung. Sie könne von allen mitgetragen werden und bringe für keinen nur Nachteile.

 

AM Neuschwander merkt an, dass für ihn das Problem nur in die Zukunft verschoben sei.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB einschließlich der notwendigen Befreiung wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Bei 3 Enthaltungen (2 SPD und DIE LINKE)

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Anlagen zur Vorlage

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