19.01.2023 - 11.3 Tempo-30-Zone

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Der Vorsitzende teilt mit, dass er die Auskunft erhalten habe, dass der Verwaltung bewusst sei, dass noch einige wenige Straßenzüge nicht einer Tempo-30-Zone unterlägen. Dies sei den damaligen Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung geschuldet. Inzwischen habe sich die Voraussetzung geändert und die Thematik sei bekannt. Man werde nach und nach weitere Zonen mit Tempo 30 einrichten.

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