16.03.2023 - 9 Errichtung eines Wohnparks, Karlsbergstraße, Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende bittet zu Beginn zu beachten, dass es sich hier nicht um das Grundstück handele, das schon einmal im Ausschuss gewesen sei.

 

Herr Missy erklärt, es handele sich um die Bauvoranfrage eines Investors, die sicherlich eine maximale Ausnutzung der Fläche bedeuten würde, sowohl in der Anzahl der Wohnungen wie auch in der Höhenentwicklung. Insofern sei dies die Maximalbebauung, die hier beantragt werde. Im Rahmen der Intension der Nachverdichtung und der ressourcensparenden Baulandbewirtschaftung sei eine solche Bebauung durchaus gerechtfertigt.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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