17.05.2023 - 21.1 Zentralisierung des Stoffstrommanagements der E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Anslinger möchte wissen, ob bereits in einem der Wertstoffzentren des EVS eine Getrenntsammlung von Kunststoffen gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz praktiziert werde und ob es Pläne dazu gebe, wann den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Folge geleistet werden könne.

 

Der Bürgermeiste bietet an, diese Fragen in die Aufsichtsratssitzung des EVS mitzunehmen. Er gehe jedoch davon aus, dass der EVS sich gesetzeskonform verhalte.

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Beschluss:

Gemäß dem Angebot des EVS aus der Verbandsversammlung vom 28.03.2023 beschließt der Stadtrat die verbindliche Teilnahme an der Zentralisierung des Stoffstrommanagements der EVS Wertstoff-Zentren („Neues System“) ab dem 01.01.2024.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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