29.06.2023 - 8 Errichtung eines Pultdaches auf bestehendes Geb...

Beschluss:
zurückgestellt
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Herr Banowitz erklärt, dass dort ein Pultdach errichtet werden soll, welches kein Vollgeschoss werden soll, aber sehr wohl als Wohnraum zu nutzen sei. Die Geschossigkeit werde nicht überreizt. Es werde dort im Bebauungsplan einiges festgelegt, so dass man von Seiten der Stadt keinen Grund sehe, das Einvernehmen samt der Befreiung nicht zu erteilen.

 

AM Fuchs erklärt, es sei kein Thema, dort aus einem Flachdach ein Pultdach zu machen. Es ginge lediglich um die Fenster im Pultdach auf der Rückseite. Dies sei den Nachbarn von Seiten der Verwaltung nicht genehmigt worden. Dies hätte auch der Bebauungsplan bewusst ausgeschlossen, da ein Fenster im Pultdach dazu führe, dass man dem Nachbar unmittelbar in den Garten schauen könne.

Daher stelle sich die Frage, ist dies zulässig, was bisher den Nachbarn versagt worden sei.

 

Herr Banowitz erklärt, er sehe laut Bebauungsplan keinen Grund, ein Fenster zu versagen. Er werde sich aber die Akten nochmal genau anschauen und die Situation prüfen.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass keines der Pultdächer nach hinten ein Fenster habe. Dies mache ihn doch etwas stutzig und spreche für eine Untersagung von Seiten der Stadt.

 

Herr Banowitz verspricht, sich das nochmal anzusehen und dann die Vorlage erneut zur Entscheidung vorzulegen.

 

AM Fuchs bittet zudem zu prüfen, ob dort nicht sogar evtl. eine Terrasse entstehen könne, da das Pultdach nicht bis zum Ende des Flachdaches gezogen werde, sondern vorher aufhöre.

 

Der Ausschuss ist einstimmig einverstanden, diesen Punkt zurückzustellen und in den nächsten Ausschuss zu verschieben.

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Anlagen zur Vorlage

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