29.06.2023 - 10 Neubau Pflegezentrum und Wohnungen sowie Ärzteh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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AM Fuchs merkt an, dass man mit dem Bauträger über mehrere Gebäude diskutieren wollte. Nun sei es aber wieder ein großer „Klotz“ geworden. Es entstünde der Eindruck, dass man jeden Zentimeter ausnutzte, den das Baurecht zulasse.

Es stelle sich die Frage, ob dieses Bauvorhaben Auswirkungen auf den städtischen Fußweg habe. Diese Frage kann Herr Banowitz verneinen. Evtl. werde er in der Bauphase benutzt, aber nach Fertigstellung sei er wieder frei.

 

Der Stellplatznachweis erfolge auf einem anderen Grundstück. AM Fuchs würde interessieren, welches Grundstück hier gemeint sei.

Auch die verkehrlichen Belange mit einer schwierigen Einfahrtsituation auf die B423 müssten noch bedacht werden.

 

Herr Banowitz erklärt zur Einfahrt in die B 423, dass dies die Fachbehörde prüfen müsse, diese sei bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Bei den Stellplätzen handelt es sich um die Stellplätze der Physiopraxis; hier sei auch eine Kooperation bezüglich des Altenheimes angedacht.

 

AM Loew versteht die Auflistung der Zahlen der Wohnnutzung nicht. Dies ergebe - egal wie man es rechne - keinen Sinn. Die Verkehrssituation sieht er wie auch AM Fuchs als sehr schwierig an.

Herr Banowitz erklärt, dass die Summen stimmen würden, die Zahlen aber seien falsch, hier stimmt er ihm zu.

 

Herr Missy erläutert, dass es sich um ein festgesetztes Mischgebiet handele. Eine wesentliche Voraussetzung sei eine gewerbliche Nutzung. Diese müsse er später im Bauantrag konkretisieren.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch samt den Befreiungen wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich

1 Enthaltung (M. Loew, AfD)

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Anlagen zur Vorlage

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