27.09.2023 - 2.1 Anfrage der Bürgerinitiative "Moorschutz-Gemein...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Zur Anfrage der Moorschutz-Gemeinschaft berichtet der Bürgermeister zur Klarstellung, dass man von Seiten der Stadt keinen Streit mit dieser habe. Die Zulassung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt gemäß der Marktsatzung der Stadt Homburg. Früher habe man die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Zulassung an die Dorfgemeinschaft übergeben. Seit Änderung der Marktsatzung im Jahr 2015 sei die Kultur gGmbH dafür zuständig. Die Verwaltungspraxis habe aber weiterhin dahingehend ausgesehen, dass die Dorfgemeinschaft vor Ort über die Zulassung entscheide, denn das habe immer gut funktioniert.

 

Im vorliegenden Fall habe die Entscheidung zur Nicht-Zulassung darauf beruht, dass die Bürgerinitiative einen Infostand habe durchführen wollen, welcher nicht einer Kirmes zuzuordnen sei. Daher sei es richtig gewesen, die Zulassung zu versagen. Dies habe die Dorfgemeinschaft vor Ort so beschlossen. Im Mittelpunkt habe bei der Bürgerinitiative nicht der Verkauf von Sachen gestanden, sondern die politische Willensbildung.

 

Er biete der Bürgerinitiative an, dass man darüber reden könne, wie diese Dinge zukünftig gestaltet werden könnten.

 

Die Entscheidung beruhe auf in der Satzung festgeschriebenen formellen Kriterien.

 

Einen solchen Ausschluss habe es seines Wissens bisher noch nicht gegeben. Er schließe es aber nicht aus, dass das schon einmal vorgekommen, aber nicht aktenkundig sei.

 

Der Sprecher der Bürgerinitiative dementiert, dass das überwiegende Ziel die politische Meinungsbildung gewesen sei. Man habe ganz klar mit dem Ziel des Verkaufes von Muffins teilnehmen wollen.

 

BM Forster berichtet, dass der Sprecher in der Zeitung anders zitiert werde. Er bietet diesem an, miteinander zu reden, um für nächstes Jahr eine Lösung zu finden.

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