27.09.2023 - 12.1 Gestaltungssatzung für den Bereich "Altstadt Ho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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RM Rippel bittet darum, dass bei Abweichungsanträgen, die möglicherweise in der Zukunft kämen, streng entschieden werde.

 

RM Anslinger hofft darauf, dass durch die neue Satzung erreicht werde, dass man sich auch wieder daran halte. Es habe in den vergangenen Jahren zu viele Abweichungen von der bisherigen Altstadtsatzung gegeben. Die historische Altstadt sei sehr wichtig für Homburg. Er bedankt sich bei allen beteiligten Personen für die Erarbeitung der Satzung.


RM Bohn findet, die Satzung besitze ein ausgewogenes Maß zwischen Grenzen und Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten.

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Beschluss:

Die Gestaltungssatzung „Altstadt Homburg“ wird gemäß § 85 der Landesbauordnung (LBO) Saarland in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1000723&TOLFDNR=1019325&selfaction=print