30.11.2023 - 3.1 Bühne und Feuerwerk am Nikolausmarkt

Reduzieren

AM Maurer stellt die Frage nach der städtischen Bühne. Sie möchte wissen, wo diese gelagert sei und ob diese für Vereine, die sich ehrenamtlich engagieren, auszuleihen sei. Dies könne auch ohne Hilfe des Baubetriebshofes erfolgen, indem man die Bühnenteile selbst abhole.

Auch würde es sie interessieren, wer das Feuerwerk am Ende des Nikolausmarktes beauftragt habe. Dies passe ihres Erachtens nicht dazu. Die Symbolik eines Feuerwerks passe nicht zum Weihnachtsmarkt. Man könne einen gemeinsamen Gang zum Schlossberg machen, Kerzen verkaufen und die Einnahmen z.B. an Bedürftige spenden. Sie stellt die Frage, woher die Idee komme und ob das Feuerwerk aus dem städtischen Haushalt finanziert werde.

 

AM Konrad als Beigeordneter für Kultur, kann zum Thema Feuerwerk nichts sagen, es habe ihn auch überrascht. Er empfinde es auch nicht unbedingt gut.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass das Feuerwerk von der Kulturgesellschaft selbständig geplant worden sei. Man werde aber dort nochmal Rücksprache halten und im nächsten Kulturausschuss berichten. 

 

AM Kirchhoff findet auch, dass ein Feuerwerk ein wenig aus der Zeit gefallen sei. Ob man nun einen Sponsor für das Feuerwerk habe oder nicht, sei es trotz allem genehmigungspflichtig.

 

Der Vorsitzende erörtert, dass das Ordnungsamt lediglich die Genehmigung ausspreche. Es prüfe nicht, ob dies sinnvoll sei oder ob es zum Anlass passe.

 

AM Dr. Kirchhoff entgegnet, dass jede Entscheidung der öffentlichen Hand, die nach einem Gesetz vorgehe, sie verpflichte, auch zu überlegen, ob diese Entscheidungen umweltrelevant seien. Ein Feuerwerk fiele in diese Kategorie. Ganz deutschlandweit werde über das Silvesterfeuerwerk diskutiert und hier werde genau das Gegenteil gemacht. Die Schadstoffbelastung gerade für ältere Mitbürger sei durchaus gegeben. Es sei die gesundheitliche Belastung und die Umweltbelastung zu berücksichtigen Er frage sich, inwieweit von der Genehmigungsbehörde abgewogen worden sei, zum einen der Effekt dieses Feuerwerks versus der Belastung.

 

Der Vorsitzende entgegnet, es sei ihm nicht bekannt, dass es einen Beschluss gebe, dass das Feuerwerk in Homburg übers Jahr eingeschränkt werden solle. Es sei hier ein erster Schritt zu machen, sich damit zu beschäftigen.

 

AM Kaufmann merkt an, dass ein Feuerwerk bei der zuständigen Gemeinde lediglich anzuzeigen sei. Es bedürfe keiner Genehmigung. Auch sei das Schwarzpulver, das für ein Feuerwerk angewandt werde, für die Umwelt nicht dramatisch.

Dieser Aussage widerspricht AM Dr. Kirchhoff vehement.

 

Zum Thema Bühne erklärt der Vorsitzende, dass es einen Stadtratsbeschluss geben würde, dass keine Dienstleistungen mehr an Vereine getätigt werden dürften. Er werde aber dafür plädieren, darüber nochmal zu diskutieren.

Es gäbe außer der Bühne auch einen Bühnenanhänger.

 

AM Konrad erklärt, dass die Bühne bzw. die Bühnenteile nicht im allerbesten Zustand seien. Am Rippel vertritt die Auffassung, dass es überhaupt gar keine Bühne außer dem Bühnenanhänger mehr gebe.

 

Der Vorsitzende kann zur Bühne nichts sagen. Der Bühnenanhänger aber, den gäbe es ganz sicher. Es sei gerade wieder gelungen, dem Anhänger einen neuen TÜV zu verpassen. 

 

Der Vorsitzende verspricht, sich aber dem Thema anzunehmen, evtl. den Stadtratsbeschluss nochmal zu überdenken und wenn der Wille da sei, dies mit den Fraktionen neu zu besprechen.

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-homburg.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1000737&TOLFDNR=1020256&selfaction=print