11.01.2024 - 2.1 Brandschutz in der Judohalle des Sportzentrums ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Auf die eingereichte Einwohnerfrage des Judovereins Erbach antwortet Herr Weber (Stabsstelle Beteiligungsmanagement), dass die Halle bis 2022 als Flüchtlingsunterkunft genutzt und im Herbst 2022 freigegeben worden sei. Allerdings habe man hier die Judohalle nicht freigeben können. Ein Problem stellten die dauernden Umnutzungen dar. Für jede Veranstaltung müsse separat ein Brandschutzgutachten erstellt werden.

Der Fluchtweg sei schon lange erforderlich, der bisherige Zugang nicht mehr genehmigungsfähig. Man brauche nach heutigen Vorschriften einen zweiten Rettungsweg. Der gesamte Bereich müsse brandschutztechnisch komplett neu ertüchtigt werden.

Man rechne unter Berücksichtigung einer erforderlichen Ausschreibung mit einer Dauer von vier bis fünf Monaten für die Maßnahme.

 

Der Vertreter des Judovereins erkundigt sich, ob die Halle ab Sommer nutzbar sei.

Herr Weber antwortet, dass man momentan davon ausgehe.

BM Forster ergänzt, dass es eine gewisse Zeit dauere, da man erst ausschreiben müsse.

 

BM Forster bietet dem Judoverein an, einen Vor-Ort-Termin in etwa vier Wochen zu vereinbaren, um dort über den aktuellen Stand zu berichten.

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Anlagen zur Vorlage

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