11.07.2024 - 4 Verpflichtung der Ratsmitglieder

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Bürgermeister Forster verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 33 Abs. 2 KSVG per Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.

Anschließend stellen sich die anwesenden Verwaltungsmitarbeitenden der Leitungsebene persönlich vor und geben einen kurzen Einblick in die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

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