02.12.2024 - 10 Budgetverwendung durch die Ortsvorsteherin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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OV Caster stellt den Sachverhalt vor.

 

ORM Maurer hat Bedenken bei einem persönlichen Budget, dass es nicht mehr transparent sei, wie die Gelder ausgegeben würden.

 

OV Caster erläutert, dass sie auch für kleine Beträge nachweispflichtig sei und Rechnungen bei der Stadt einreichen müsse. Es gehe lediglich darum, dass für Kleinbeträge nicht extra ein Beschluss erforderlich sei.

 

Herr Rippel ergänzt, es gehe lediglich um ein kleines Budget für die Ortsvorsteherin in Höhe von jährlich 200,- Euro. Die Ausgaben würden dann auch in den Ortsratssitzungen offengelegt.  

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Beschluss:

Der OR beschließt, dass der Ortsvorsteherin zur Verwendung für die in § 73 Abs. 3 KSVG genannten Angelegenheiten, ein persönliches Budget von 200,- Euro zur freien Verfügung bereitgestellt wird.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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