10.03.2025 - 4 Budgetverwendung durch die Ortsvorsteherin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ortsrat beschließt, dass der Ortsvorsteherin zur Verwendung für die in § 73 Abs. 3 KSVG genannten Angelegenheiten, ein persönliches Budget von 200,- Euro zur freien Verfügung bereitgestellt wird.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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