13.03.2025 - 9 Budgetverwendung durch den Ortsvorsteher

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ortsrat beschließt, dass dem Ortsvorsteher zur Verwendung für die in § 73 Abs. 3 KSVG genannten Angelegenheiten, ein persönliches Budget von 200,- Euro zur freien Verfügung bereitgestellt wird.              

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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